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chrisw81
Liebe Forenmitglieder,
unser Neubau liegt in den letzten Zügen.
Durch einen Rechtsstreit des GU mit einem Gewerk fehlen aber im Wohnzimmer noch über 4 Fenstern der Innenputz, da diese Fenster nachträglich versetzt wurden.
Der Innenputzer weigert sich aktuell, diese Arbeit gratis durchzuführen.
Nun möchte mein GU aber trotzdem gern die Abnahme durchführen, auch wenn diese Arbeiten noch nicht durchgeführt sind.
Diese Restarbeiten dann mit einem Erledigungsdatum versehen, bis wann sie ausgeführt werden sollen.
Der Maler ist bei uns auch schon am Werk und wird dadurch auch ausgebremst (eventuell Zusatzkosten?).
Nun ist die Frage, soll ich die Abnahme verweigern oder nur die Restzahlung so lange aussetzen, bis diese Arbeiten erledigt sind?
Oder ist es rechtlich ok von der Hausbaufirma, die Abnahme zu fordern und nur den Betrag nicht zu fordern, den diese Arbeiten kosten würden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
unser Neubau liegt in den letzten Zügen.
Durch einen Rechtsstreit des GU mit einem Gewerk fehlen aber im Wohnzimmer noch über 4 Fenstern der Innenputz, da diese Fenster nachträglich versetzt wurden.
Der Innenputzer weigert sich aktuell, diese Arbeit gratis durchzuführen.
Nun möchte mein GU aber trotzdem gern die Abnahme durchführen, auch wenn diese Arbeiten noch nicht durchgeführt sind.
Diese Restarbeiten dann mit einem Erledigungsdatum versehen, bis wann sie ausgeführt werden sollen.
Der Maler ist bei uns auch schon am Werk und wird dadurch auch ausgebremst (eventuell Zusatzkosten?).
Nun ist die Frage, soll ich die Abnahme verweigern oder nur die Restzahlung so lange aussetzen, bis diese Arbeiten erledigt sind?
Oder ist es rechtlich ok von der Hausbaufirma, die Abnahme zu fordern und nur den Betrag nicht zu fordern, den diese Arbeiten kosten würden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.