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Eine Untätigkeitsklage gibt natürlich keine Beliebtheitspunkte - insofern wäre vorab zu klären, ob Ihr auf Wohlwollen angewiesen seid, d.h. ob der Bearbeiter Ermessensspielraum hat.Diese Anfrage haben wir auch schon ans Landratsamt gerichtet aber bekommen keine Rückmeldung von denen da es geprüft werden muss seit ca 4 Monaten
Da gibt´s koa Schlupfloch ned - oder eines, von dem nur ein Verwaltungsrechtfuchs weiß.4. Haben die alten Preise beim Bauträgerbekommen und müssten dann einen neuen Vertrag machen dieser dann aber wesentlich Teurer wird.
Was ich mir erhofft habe das jemand ein Schlupfloch weiß.
Einen neuen Vertrag sehe ich nicht dafür erforderlich, die Brüstungshöhen einiger Fenster anzupassen.