E
ernie250
Hallo zusammen,
würde mich freuen wenn jemand etwas Licht ins dunkel bringen kann. in Foren habe ich bisher nichts passendes gefunden...
Folgende Situation:
Der Acker eines Bekannten (3300m² liegt in einem kommenden Baugebiet. Bebauungsplan ist gezeichnet, aber noch nicht verabschiedet. Dies soll kurzfristig geschehen, wenn die Gemeinde genügend Fläche erstanden hat.
Kaufvertrag der Gemeinde liegt dem Bekannten bereits vor, 30€ pro m². Dieser hat kein Interesse an Bauplätzen und würde an die Gemeinde verkaufen. Er möchte das Grundstück auch nicht teilen, da er bereits 2 andere Liegenschaften verkauft hat.
Da ich einen Bauplatz suche, ist geplant das ich das Grundstück für einen etwas höheren Preis zu kaufen, z.B. 35€/m². Auch haben schon Gespräche mit mir und der Gemeinde stattgefunden, allerdings ist diese Variante nicht deren liebste...
Seitens der Gemeinde sind Erschließungskosten von 100 -120 € geplant, Preis des Baulandes mit 180-210€.
mehrere Fragen sind bei mir offen:
ernie
würde mich freuen wenn jemand etwas Licht ins dunkel bringen kann. in Foren habe ich bisher nichts passendes gefunden...
Folgende Situation:
Der Acker eines Bekannten (3300m² liegt in einem kommenden Baugebiet. Bebauungsplan ist gezeichnet, aber noch nicht verabschiedet. Dies soll kurzfristig geschehen, wenn die Gemeinde genügend Fläche erstanden hat.
Kaufvertrag der Gemeinde liegt dem Bekannten bereits vor, 30€ pro m². Dieser hat kein Interesse an Bauplätzen und würde an die Gemeinde verkaufen. Er möchte das Grundstück auch nicht teilen, da er bereits 2 andere Liegenschaften verkauft hat.
Da ich einen Bauplatz suche, ist geplant das ich das Grundstück für einen etwas höheren Preis zu kaufen, z.B. 35€/m². Auch haben schon Gespräche mit mir und der Gemeinde stattgefunden, allerdings ist diese Variante nicht deren liebste...
Seitens der Gemeinde sind Erschließungskosten von 100 -120 € geplant, Preis des Baulandes mit 180-210€.
mehrere Fragen sind bei mir offen:
- Bin ich vom Vorkaufsrecht der Gemeinde gefährdet ? Dafür müsste die Stadt doch mind. den gleichen Preis bezahlen, oder?
- Ändert sich am Vorkaufsrecht etwas, wenn der Bebauungsplan steht und offiziell ist ?
- wenn ich ein Grundstück mit 700m² behalten will und den Rest an die Gemeinde abgebe, muss ich dann 1000m² herausrechnen da auch bei dem eigenen Grundstück 30% wegen dem Umlageverfahren verloren gehen ?
ernie