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Stefan Michel
... und wenn Glasbausteine "zulässig sein könnten" würde mich mal interessieren WARUM? Die BayBo bezieht sich nirgends auf spezielles Material. Das Wort "Glasbausteine" gibt es in der BayBo nicht. Die Grenzwand muss "Feuerbeständig" also F90 sein, wie ich das erreiche bleibt mir überlassen. Glasbausteine sind wahrscheinlich F90. In der BayBo steht wortwörtlich dass "(9) In inneren Brandwänden sind feuerbeständige Verglasungen nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. " Warum schreibt die BayBo also etwas von "inneren Brandwänden" und nicht allgemein von allen (also auch äußeren) Brandwänden?