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rosinanthe
Hallo Forum,
meine Frau und ich wollen unser gemeinsames (50/50) Darlehen mit Risikolebensversicherungen (RLV) absichern. Unser Kreditgeber hat uns ein scheinbar attraktives Angebot für zwei Personen "über Kreuz" gemacht. Jede einzelne RLV deckt die gesamte Darlehenshöhe ab, wobei sich die Versicherungssumme jedes Jahr an der noch offenen Restschuld orientiert. Obendrein liegt die Auszahlung stets 15% über der Versicherungssumme um etwaige Vorfälligkeitsgebühren abzufangen. Klingt irgendwie "maßgeschneidert", aber vllt. ist das auch genau ein Nachteil. Bezugsberechtigt ist im Übrigen bei beiden RLVs der Kreditgeber.
Korrigiert mich hier bitte:
Mal angenommen ich versterbe nach 6 Jahren. Die Schuld beträgt hier noch 300 TEUR. Die RLV meiner Frau (auf mein Leben) zahlt dem Kreditgeber 300TEUR + 15% aus. Nun ist es fraglich, ob "mein Tod" ausreichend ist, um eine außerordentliche Kündigung des Kredits zu verursachen, aber die Bank erzählt uns, dass sie die 300 TEUR einbehalten würde, von den zusätzlichen 15% noch die Vorfälligkeitsgebühren abziehen würde und den Rest meiner Frau überweist. Klingt gut, aber ich vermute es gibt Situationen in welchen die Bank das Darlehen nicht beenden will. In solch einem Fall würde ich hoffen, dass die vollen 300 TEUR +15% an meine Frau weitergegeben werden. Es ist aber die Entscheidung des Kreditgebers.
Wieder angenommen der Kredit wird gekündigt und die RLV begleicht die Restschuld und die Gebühren. Die Schuld ist ab dem 7. Jahr also bei 0€.
"Meine" RLV (auf das Leben meiner Frau) wird meine Frau oder meine Nachkommen (mit Zustimmung meiner Frau) geerbt haben. Aber nachdem die Restschuld bei 0€ liegt, wird diese RLV nach meinem Verständnis automatisch beendet. Wieder war's nicht unsere Entscheidung. Wenn hingegen die Auszahlung der ersten RLV an meine Frau weitergegeben wurde, dann könnte mein Erbe von meinem Vertrag profitieren. Wenn nun meine Frau stirbt, dann bekommt er nämlich die Auszahlung meiner RLV und hat obendrein das angelegte Vermögen meiner Frau. Nachdem die Versicherung hier beinahe zwei Mal auszahlen müsste, nehme ich an, dass bei meinem Tod doch direkt eine außergewöhnliche Kündigung erfolgt und es bei der einmaligen Auszahlung bleibt.
Dem gegenüber stelle ich nun zwei ganz normale RLVs bei einem Fremdunternehmen. Auch dort würde ich es vermutlich schaffen, die Versicherungssumme ähnlich wie unsere Restschuld verlaufen zu lassen (durch Angabe von tilgungsfreier Zeit, Gesamtschuldzins, Gesamttilgungssatz).
Die Versicherungssumme von 300 TEUR geht an meine Frau und SIE kann nun entscheiden, ob sie den Betrag "anlegt" und die monatl. Kreditraten damit begleicht, oder versucht eine Kündigung zu erwirken.
Des weiteren wird "meine" RLV vererbt. Obwohl die reale Schuld bereits getilgt ist, würde diese RLV meinem Erben beim Tod meiner Frau die dann noch theoretisch offene Kreditsumme überweisen - also würde der Erbe in diesem Konstrukt doch noch profitieren. Sehe ich das falsch?
Die vier hier aufgeführten RLVs sind alle vergleichbar teuer. Die Version des Kreditgebers wird klar die Restschuld am besten decken, aber nimmt uns auch Entscheidungsräume. Die Version des Fremdanbieters bedient nur die Vorfälligkeitsgebühren nicht, bietet aber Entscheidungsspielraum.
Und zu guter Letzt: was macht man als Hinterbliebener eigentlich mit der Auszahlung der RLV? Begleicht man wirklich die Schuld und die Vorfälligkeit, oder legt man das Geld an und zahlt die normalen Raten weiter?
So, das war lang, aber ich hoffe es ist auch/trotzdem verständlich Danke für Feedback zu meinen Gedanken!
Rosinanthe
meine Frau und ich wollen unser gemeinsames (50/50) Darlehen mit Risikolebensversicherungen (RLV) absichern. Unser Kreditgeber hat uns ein scheinbar attraktives Angebot für zwei Personen "über Kreuz" gemacht. Jede einzelne RLV deckt die gesamte Darlehenshöhe ab, wobei sich die Versicherungssumme jedes Jahr an der noch offenen Restschuld orientiert. Obendrein liegt die Auszahlung stets 15% über der Versicherungssumme um etwaige Vorfälligkeitsgebühren abzufangen. Klingt irgendwie "maßgeschneidert", aber vllt. ist das auch genau ein Nachteil. Bezugsberechtigt ist im Übrigen bei beiden RLVs der Kreditgeber.
Korrigiert mich hier bitte:
Mal angenommen ich versterbe nach 6 Jahren. Die Schuld beträgt hier noch 300 TEUR. Die RLV meiner Frau (auf mein Leben) zahlt dem Kreditgeber 300TEUR + 15% aus. Nun ist es fraglich, ob "mein Tod" ausreichend ist, um eine außerordentliche Kündigung des Kredits zu verursachen, aber die Bank erzählt uns, dass sie die 300 TEUR einbehalten würde, von den zusätzlichen 15% noch die Vorfälligkeitsgebühren abziehen würde und den Rest meiner Frau überweist. Klingt gut, aber ich vermute es gibt Situationen in welchen die Bank das Darlehen nicht beenden will. In solch einem Fall würde ich hoffen, dass die vollen 300 TEUR +15% an meine Frau weitergegeben werden. Es ist aber die Entscheidung des Kreditgebers.
Wieder angenommen der Kredit wird gekündigt und die RLV begleicht die Restschuld und die Gebühren. Die Schuld ist ab dem 7. Jahr also bei 0€.
"Meine" RLV (auf das Leben meiner Frau) wird meine Frau oder meine Nachkommen (mit Zustimmung meiner Frau) geerbt haben. Aber nachdem die Restschuld bei 0€ liegt, wird diese RLV nach meinem Verständnis automatisch beendet. Wieder war's nicht unsere Entscheidung. Wenn hingegen die Auszahlung der ersten RLV an meine Frau weitergegeben wurde, dann könnte mein Erbe von meinem Vertrag profitieren. Wenn nun meine Frau stirbt, dann bekommt er nämlich die Auszahlung meiner RLV und hat obendrein das angelegte Vermögen meiner Frau. Nachdem die Versicherung hier beinahe zwei Mal auszahlen müsste, nehme ich an, dass bei meinem Tod doch direkt eine außergewöhnliche Kündigung erfolgt und es bei der einmaligen Auszahlung bleibt.
Dem gegenüber stelle ich nun zwei ganz normale RLVs bei einem Fremdunternehmen. Auch dort würde ich es vermutlich schaffen, die Versicherungssumme ähnlich wie unsere Restschuld verlaufen zu lassen (durch Angabe von tilgungsfreier Zeit, Gesamtschuldzins, Gesamttilgungssatz).
Die Versicherungssumme von 300 TEUR geht an meine Frau und SIE kann nun entscheiden, ob sie den Betrag "anlegt" und die monatl. Kreditraten damit begleicht, oder versucht eine Kündigung zu erwirken.
Des weiteren wird "meine" RLV vererbt. Obwohl die reale Schuld bereits getilgt ist, würde diese RLV meinem Erben beim Tod meiner Frau die dann noch theoretisch offene Kreditsumme überweisen - also würde der Erbe in diesem Konstrukt doch noch profitieren. Sehe ich das falsch?
Die vier hier aufgeführten RLVs sind alle vergleichbar teuer. Die Version des Kreditgebers wird klar die Restschuld am besten decken, aber nimmt uns auch Entscheidungsräume. Die Version des Fremdanbieters bedient nur die Vorfälligkeitsgebühren nicht, bietet aber Entscheidungsspielraum.
Und zu guter Letzt: was macht man als Hinterbliebener eigentlich mit der Auszahlung der RLV? Begleicht man wirklich die Schuld und die Vorfälligkeit, oder legt man das Geld an und zahlt die normalen Raten weiter?
So, das war lang, aber ich hoffe es ist auch/trotzdem verständlich Danke für Feedback zu meinen Gedanken!
Rosinanthe