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Live über den Zaun miterlebt sodass wir uns nicht getraut haben ein schiefergrau von braas draufzulegen. Steingrau war die Farbe die es sein mussteist das Hörensagen oder tatsächlich selber gesehen?
Entbehrt jeder rechtlichen Grundlage oder Verhätlnismäßigkeit.
Wenn im Bebauungsplan ein RAL-ton steht wäre es klar, rot, grau oder eine sonstwie geartete Bezeichnung kann man nicht anfechten nur weil einem der Ton nicht gefällt.
Dort steht hellgrau und rot. Rot geht von hellrot bis braun. Hellgrau nur das Steingrau.Was genau steht denn in dem Bebauungsplan? Was da im Hintergurnd so gelaufen ist kann man aber kaum wissen.
Wie schon gesagt wenn im Bebauungsplan z.B. "grau" steht kann einem niemand zwingen den grau-ton zu ändern nur wegen Nichtgefallen.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
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