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Escroda
Nein. VG Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708. Hier musste umgedeckt werden. Ebenso hier:Abgesehen davon: "Was steht - steht" bzw, in eurem Fall "Was liegt - liegt"
Solange man niemanden mit seinen Abweichungen vom Bebauungsplan gefährdet ist es für ein Bauamt kaum möglich, eine nachträgliche Änderung durchzusetzen.
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Allerdings ging es hier um krasse Farbunterschiede. Im zweiten Urteil wird ausgiebig auf die Farbpalette eingegangen, so dass ich im Fall der TE keine Gefahr für behördliche Anordnungen sehe.
Ja, vielleicht.Ob es rot oder braun ist wird das Bauamt im Zweifel entscheiden, nicht die Herstellerbezeichnung und nicht deine Definition.
Doch, durch Klage.aber leider nicht zu ändern.
Die Frage war, was genau im Bebauungsplan steht und das steht sicher nicht so im Bebauungsplan.Dort steht hellgrau und rot. Rot geht von hellrot bis braun. Hellgrau nur das Steingrau.
Gut, Klagerisiko muss man abwägen. Vielleicht hat ihm die Farbe selbst nicht so gut gefallen, dass er sich widerstandslos gebeugt hat.