Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Z

Zaba12

Rechnung nach Fertigstellung der Arbeit zahlen, nicht vorher! Da gibt es keine 2 Meinungen.

wie hoch ist die Rechnung?

Der Zimmerer rechnet erst auch nach erledigter Arbeit ab. Daher braucht der GU das Geld nicht für den Zimmermann.
 
H

Hausbau2019

Wenn der BU beim Zimmermann kürzere Zahlungsfristen hat, als wir bei ihm. Die Rohbauer wollen ja auch noch für das DG bezahlt werden. Der hat das Geld nicht.
Rechnungszahlung nach Fertigstellung, keine Frage. Aber mit oder ohne Einbehalt? Der Einbehalt steht uns zu, bedeutet aber wahrscheinlich das Aus für BU und vorerst auch für unser Bauvorhaben.
Der Spruch "schlechtem Geld sollte man kein Gutes hinterherwerfen" ist hier wohl angebracht.

Wobei ich bierkuh83 völlig zu stimme.
 
Tassimat

Tassimat

Ein paar lose Gedanken:
- Ist der GU denn wirklich kurz vor der Insolvenz, oder ist das nur seine Masche, um bei euch Druck zu erzeugen?
- Seid ihr noch gebunden an den ursprünglichen Zahlungsplan im Vertrag?
- Wärt ihr bereit den GU (absichtlich) in die Insolvenz laufen zu lassen? Hättet ihr dann noch genug (zusätzliches) Geld den Bau abzuschließen? Generell wäre die Frage, was im Falle einer Insolvenz alles passiert und wie man damit umgehen könnte.
 
H

Hausbau2019

Es ist bisher nur eine Vermutung. Aber ist es nicht höchst peinlich, den Gegner um Ratenzahlung der Rechtsstreitkosten zu bitten? Würde man das machen, wenn man das Geld hätte? Ich glaube nicht. Ja, an den Zahlungsplan sind wir noch gebunden. 3.Punkt: ebenfalls ja, dafür hat er uns oft genug beschissen oder es zumindest versucht.
Aber nicht, auf koste es was es wolle. Wenn der BU jetzt nicht zahlungsfähig ist, dann war er es höchstwahrscheinlich auch vor 2 Monaten schon nicht mehr, als er den Vergleich eingegangen ist. Dies wäre dann Vergleichsbetrug, was privatrechtliche Konsequenzen für ihn hätte. Er wäre wohl dann eine zeitlang auch als GF gesperrt, was übrigens nicht das 1. Mal für ihn wäre. Was wären die Konsequenzen für uns? Wenn wir die 48.000 € jetzt nicht zahlen,wäre zum 1. die Überzahlung ausgeglichen und wir hätten dieses Geld zusätzlich für den Weiterbau. Wahrscheinlich aber nur, bis der Insolvenzverwalter vom BU kommt. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 24.000 € haben wir ja auch noch,aber eben auch jede Mängel und das Dach muss unbedingt vor dem Winter noch drauf, da im Keller nun schon seit fast einem Jahr das Wasser steht. Aber ich habe die Befürchtung, dass das weder mit noch ohne BU machbar wird.
 
H

haydee

Zahlung erst nach Leistung und Kontrolle Bauleiter.
Die Zahlungsfristen des GU ignorierst du. Du treibst ihn nicht in die Insolvenz noch kannst du ihn Retten.
Was wurde vereinbart über den Mängeleinbehalt? Darauf ist auch der GU eingegangen.
Zahlungen in der Größenordnung werden öfter geschoben. Würde nicht auf eine Insolvenz schließen.
Dach wirst du so oder so nicht so schnell dicht bekommen.
Evtl kannst du eine Sicherung durch Planen verlangen. Das ist jedoch wieder rechtlich abzuklären.
Frage doch die Zimmerei was das Kostet.
 
H

Hausbau2019

"Retten" möchte ich den ganz bestimmt nicht, aber eben auch nicht mit ihm untergehen. Über den Mängeleinbehalt gibt es keine Absprachen mit ihm. Er kennt die Mängel aus dem Gutachten, aber nicht in welcher Höhe sie beziffert sind und wurde schon wer weiß wie oft zur Übergabe der Ausführungsplanung aufgefordert, auch vom Gutachter selbst.
"Der Einbehalt mit Druckzuschlag ist im werkvertraglichen Teil des Baugesetzbuch geregelt (§ 641 Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Auftraggeber kann einen Teil der Vergütung einbehalten, wenn er vom Unternehmer verlangen kann, dass dieser einen Mangel beseitigt. Angemessen ist "in der Regel das Doppelte der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten". Bei VOB/B-Verträgen gilt das Gleiche."

Den Zimmerer habe ich schon gefragt, ist nicht sein Job. Ich glaube der ahnt schon was hier los ist, das lässt sich auch mit Kaffee, Kuchen und Bier nicht verbergen. Der Dachstuhl wurde ja schon vor einem Jahr vom BU in Auftrag gegeben, der war sozusagen schon fertig und sowas lässt sich kaum woanders verwenden.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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