Es ist bisher nur eine Vermutung. Aber ist es nicht höchst peinlich, den Gegner um Ratenzahlung der Rechtsstreitkosten zu bitten? Würde man das machen, wenn man das Geld hätte? Ich glaube nicht. Ja, an den Zahlungsplan sind wir noch gebunden. 3.Punkt: ebenfalls ja, dafür hat er uns oft genug beschissen oder es zumindest versucht.
Aber nicht, auf koste es was es wolle. Wenn der BU jetzt nicht zahlungsfähig ist, dann war er es höchstwahrscheinlich auch vor 2 Monaten schon nicht mehr, als er den Vergleich eingegangen ist. Dies wäre dann Vergleichsbetrug, was privatrechtliche Konsequenzen für ihn hätte. Er wäre wohl dann eine zeitlang auch als GF gesperrt, was übrigens nicht das 1. Mal für ihn wäre. Was wären die Konsequenzen für uns? Wenn wir die 48.000 € jetzt nicht zahlen,wäre zum 1. die Überzahlung ausgeglichen und wir hätten dieses Geld zusätzlich für den Weiterbau. Wahrscheinlich aber nur, bis der Insolvenzverwalter vom BU kommt. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 24.000 € haben wir ja auch noch,aber eben auch jede Mängel und das Dach muss unbedingt vor dem Winter noch drauf, da im Keller nun schon seit fast einem Jahr das Wasser steht. Aber ich habe die Befürchtung, dass das weder mit noch ohne BU machbar wird.