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Frage Deinen neuen Anwalt ´mal, welche Voraussetzungen Du (oder Dein Vetter aus Dingsda etc., falls Du eine Sandwich-Konstellation vermeiden willst) bräuchte/st, um sich dem GU als zwischengeschalteter Sub-GU anzubieten und sich als solcher in die auch finanzielle Auftragsabwicklung der restlichen Fertigstellung einschalten zu können (Achtung: insolvenzrechtliche Belange mitbetrachten).
Wovon träumst Du denn nachts ? - das gilt doch nicht bei fragwürdiger Bonität des GU. Den würde ich auch nicht mehr ohne Kaution beliefern.Der Zimmerer rechnet erst auch nach erledigter Arbeit ab.