KingJulien
Hallo miteinander,
ich habe hierzu eine Frage und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Generell dürften wir im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bauen, in einem von der Gemeinde ausgewiesenen Neubaugebiet.
Die Empfehlung von der FH Firma diesbezüglich ist, immer lieber einen Bauantrag zu stellen, wegen Rechtssicherheit.
Jetzt frage ich mich, ob das ernsthaft Sinn machen würde. Gebühr bei der Gemeinde für Freistellungsverfahren liegen bei 150 €, Baugenehmigung kostet wahrscheinlich weit > 1,5k wenn ich das richtig recherchiert habe. Vom Zeitlichen ganz zu schweigen, wobei hier anscheinend die Zeit für die Genehmigung schon eingerechnet ist beim Hersteller.
Also meine Frage: Rechtfertigt irgendetwas diesen enormen Mehraufwand, oder ist das übertriebene Absicherung seitens FH Hersteller.
Vielen Dank und Grüße
King Julien
ich habe hierzu eine Frage und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Generell dürften wir im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO bauen, in einem von der Gemeinde ausgewiesenen Neubaugebiet.
Die Empfehlung von der FH Firma diesbezüglich ist, immer lieber einen Bauantrag zu stellen, wegen Rechtssicherheit.
Jetzt frage ich mich, ob das ernsthaft Sinn machen würde. Gebühr bei der Gemeinde für Freistellungsverfahren liegen bei 150 €, Baugenehmigung kostet wahrscheinlich weit > 1,5k wenn ich das richtig recherchiert habe. Vom Zeitlichen ganz zu schweigen, wobei hier anscheinend die Zeit für die Genehmigung schon eingerechnet ist beim Hersteller.
Also meine Frage: Rechtfertigt irgendetwas diesen enormen Mehraufwand, oder ist das übertriebene Absicherung seitens FH Hersteller.
Vielen Dank und Grüße
King Julien