Hammerschlag- und Leiterrecht ist ja mal totaler Quatsch für diesen Fall
Das Grundstück ist in BW, der Garten ist fertig angelegt, es ist auch kein Neubaugrundstück sondern ein uraltes. Ca. 3m von der Grenze entfernt steht auch mein Gartenhäuschen und ich lagere hier auf Waschbetonplatten Holz, Dachziegel und Pflastersteine. Es würden auch ein paar jüngere Walnussbaumsprösslinge darunter leiden (ca. 5 Jahre alt) und ggf. eine Zypresse (ca. 10m hoch, sicher 20 Jahre alt).
Ich wüsste nicht warum ich hier kostenlos und zu meinem Nachteil zulassen sollte, dass Erde dort gelagert wird und ggf. mein Grundstück in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich werde am Montag eine Begehung mit dem Bauunternehmer machen. Sollte er weiterhin Interesse an der Lagerung haben werde ich einen Vertrag aufsetzen in dem der Zustand dokumentiert ist und den Zustand nach der Lagerung festlegt. Ich lasse mir das lagern auch bezahlen - wo sind wir denn hier? Ich musste auch für jede Leistung beim Hausbau bezahlen, warum sollte ich einem Generalunternehmer aus Polen helfen auf meine Kosten Geld zu sparen? Ist ja offensichtlich, dass es für ihn eine reine Kostensparmaßnahme ist. Wäre hier ein Einfamilienhaus ohne Tiefgarage 10m von meiner Grenze entstanden wäre ich zum Wohle der zukünftigen Nachbarschaft hier evtl auch bereit gewesen kostenlos Lagerfläche bereitzustellen. Das beste ist ja, dass der Statiker den Rohbauer nicht ohne Einverständnis der Nachbarn loslegen lassen will. Vermutlich hat er bedenken, dass die Grube auf mein Grundstück erweitert werden muss, was ich nicht zulassen würde.