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helianthus
Liebe Forennutzer:
Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.
Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.
Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.
Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.
Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.
Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.
Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.
Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...
Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.
Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.
Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.
Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll
1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen
2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?
3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?
4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.
Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.
Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.
Evtl. eine Decke nachziehen
5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld
Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.
Vielen Dank
Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.
Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.
Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.
Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.
Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.
Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.
Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.
Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...
Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.
Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.
Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.
Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll
1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen
2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?
3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?
4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.
Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.
Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.
Evtl. eine Decke nachziehen
5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld
Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.
Vielen Dank