Zimmerinnenwand nicht gerade gemauert

4,00 Stern(e) 26 Votes

Wie hoch wäre eine angemessene Entschädigung

  • Wie hoch könnte eine Entschädigung ausfallen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Liegt innerhalb der Norm

    Stimmen: 3 100,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    3
H

haydee

Eine Entschädigung, wenn es die gibt, wird sehr gering sein. Der „Schaden“ ist so groß das er durch Zufall auffällt.
Vermutlich kostet der Weg zur evtl. Entschädigung ein Vielfaches der Entschädigung.

In der DIN18202 müssten die Toleranzen aufgeführt sein
 
Tassimat

Tassimat

Was wurde denn als Begründung für die schiefe Wand aufgeführt?
Könnte ja durchaus "normal" sein, wenn du ein Haus aus 1850 sanierst.
 
Y

ypg

Ihr habt das Haus ja schon abgenommen.
Sicher bin ich mir nicht, aber der Fehler hätte entweder rechtzeitig bemängelt werden müssen, da ja anscheinend der Fehler absolut nicht offensichtlich störend ist. Es ist halt nur beim Verlegen aufgefallen.

bemängle es schriftlich und der Form wahrend. Ich glaub nicht, dass Ihr mehr bekommt, als den Wert, den Du mehr in den Bodenbelag veranschlagen musst, also ca. 150€ -> Material plus Arbeitsstunde.
Wenn der BU mitmacht.
Wenn er es nicht einsieht, dann bekommt ihr gar nichts, und ein Verfahren ist eh nicht verhältnismäßig.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Radomiro

10cm [...] Die Gesamtlänge der Wand ist 3,54m.
Doof ist es halt, wenn man etwas rechtwinkliges in die Ecke stellen wollte. Ein 2-Meter-Bett steht dann knapp 6 cm von der Wand ab. Und das trifft dann auch zwei Zimmer.

Aber nach Abnahme? Tja ...

Mit ist ja auch nicht ganz klar, wie das passieren kann. Anschluss an die Außenwand falsch angezeichnet und der Steineleger hat dann einfach nur stur durhcgezogen? Das muss doch auch auffallen (vorm Verputzen!), wenn die Steine nicht genau aneinander passen.

mfg
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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