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MayrCh
Ich denke mal, die DIN 4109 ist gemeint.Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.
Beiblatt 1 muss zwingend erfüllt werden. Wenn nicht, pauschal ein Mangel. So schlecht kann man allerdings gar nicht mehr bauen.
Hast du das schriftlich? Wenn ja, ab zum Fachanwalt damit. Es gibt fast 15 Jahre alte Gerichtsurteile, die darauf abziehen, dass die 4109 eben nicht (Nichtmal zum Erscheinungsjahr 1989) als anerkannte Regel der Technik taugt, weil (schon damals) absolut minder.Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.
Das sollte dein Gutachter aber schon abgehandelt haben, sofern er was aufm Kasten hat.
Was bei der Trittschallmessung als Schalldruckpegel am Mikrofon ankommt, ist erst mal völlig irrelevant. Das Normhammerwerk macht ein Mords-Radau, in Neubauten mit 22cm Betondecke, schwimmendem Estrich und hartem Bodenbelag bin ich damals mit dem gängigen Normhammerwerk im Empfangsraum eine Etage tiefer auf Schalldruckpegel zwischen 75 und 80 dB gekommen, unter der 63 Hz-Terz auch deutlich mehr.Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Wichtig und relevant ist ausschließlich das errechnete Trittschalldämmmaß. Müsste dein Gutachter aber auch irgendwo erwähnt haben.