Unerschlossenes Grundstück mit Bebauungsplan zum vollen Kaufpreis erwerben?

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K

KompassSH

Moin, Moin zusammen, ich bin neu hier im Forum und habe schon gleich eine Frage.

Wir haben in S-H ein Grundstück reserviert, welches wir gerne kaufen würden. Es gibt einen Bebauungsplan Entwurf, der noch im Januar endgültig verabschiedet werden soll. Die Grundstücke für das Baugewerbe werden schon über einen Makler von einer Erschließungsfirma angeboten. Die Erschließungsarbeiten sollen nach Verschiedung des Bebauungsplan beginnen.

Nun meine Frage: Ist es üblich, dass der Käufer im voraus 100% des Kaufpreises für ein erschlossenes Grundstück zahlen muss, ohne das er eine Sicherheit hat, falls z.B. die Erschließungsfirma pleite geht? Oder bezahlt man nicht nach Fortschritt in Scheiben?

Die Erschließungsfirma scheint eine "2-Mann" GmbH zu sein, die nur im Handelsregister und auf Websites auftaucht, auf der Firmen gelistet werden.

Wir sind Eure Erfahrungen?

Danke und Gruß,
Rainer
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Der zum Grundstückskauf erforderliche Notarvertrag sollte Dich hierzu absichern. Der Notar ist verpflichtet, Dir zu beraten. Entweder Zahlung nach Baufortschritt oder Vorab eine Bürgschaft.
 
Nordlys

Nordlys

Üblich ist es, dass der Erschliessungsträger bei der den B Plan verabschiedenden Kommune eine Fertigstellungsbürgschaft stellt, so dass sowohl Käufer wie Kommune sicher sein können, dass die Erschließung geschieht. Geht die Firma pleite, schliesst die Kommune zu Ende.
So ein Grundstück kann man kaufen, war hier auch so. Erschliesser, Eigentümer, Verkäufer ear eine Tochter der Volksbank, wir kauften schon, da war es noch fast Acker. K.
 
11ant

11ant

Es gibt einen Bebauungsplan Entwurf, der noch im Januar endgültig verabschiedet werden soll. Die Grundstücke für das Baugewerbe werden schon über einen Makler von einer Erschließungsfirma angeboten.
Auch wenn ich Karsten bzgl. der Bürgschaft zustimme: wer hier anbietet, ließe mich zögern. Und ein nicht rechtskräftiger Bebauungsplan kann sich noch nachteilig ändern.
im voraus 100% des Kaufpreises für ein erschlossenes Grundstück zahlen
Den Grundeigentümer rettet bei der Umlegung der Erschließungskosten nicht, daß er diese an den Vorbesitzer schon gezahlt hatte. Da sehe ich auch die Bürgschaft nicht helfen, sondern lediglich ein Anderkonto für dieses quasi "Sondervermögen". Das ist aber auch Quatsch, daß dieser Posten beim Verkäufer mit durch läuft: dadurch sehe ich ihn unnötig Mehrwertsteuer und Dich unnötig Grunderwerbsteuer zahlen.
Die Erschließungsfirma scheint eine "2-Mann" GmbH zu sein, die nur im Handelsregister und auf Websites auftaucht, auf der Firmen gelistet werden.
In der Gesamtschau kann ich den Argwohn eines Betruges nicht ganz wegpusten. Gib´ mal die Namen der Herrschaften in Kombination mit "Gomopa" in eine Suchmaschine ein. Solche Firmenlistungswebseiten zeigen oft auch Beziehungen zu weiteren Personen und Firmen.
 
H

hausbauer

In einer Stadt in meiner Nähe ging tatsächlich mal so ein Erschließungsträger pleite, roch auch ein wenig nach möglichem Insolvenzbetrug. Ist also durchaus wichtig, hier im voraus für Absicherung zu sorgen. Die Käufer der Bauplätze mussten am Ende doppelt für die Erschließung bezahlen
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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