B benediktr 10 Januar 2020 Teilen #1 Ich formuliere die Frage kurz und bündig: Ist der Dachüberstand nach Baugenehmigung noch änderbar, wenn im Bebauungsplan nichts vorgeschrieben ist und kein Maß im Eingabeplan angegeben wurde? Bundesland: Bayern Danke für eure Antworten.
Ich formuliere die Frage kurz und bündig: Ist der Dachüberstand nach Baugenehmigung noch änderbar, wenn im Bebauungsplan nichts vorgeschrieben ist und kein Maß im Eingabeplan angegeben wurde? Bundesland: Bayern Danke für eure Antworten.
G guckuck2 10 Januar 2020 Teilen #2 Alles ist nach Genehmigung noch änderbar. Musst einen entsprechenden Antrag stellen. Ob es genehmigungsfähig ist, ist ja wieder die andere Frage.
Alles ist nach Genehmigung noch änderbar. Musst einen entsprechenden Antrag stellen. Ob es genehmigungsfähig ist, ist ja wieder die andere Frage.
S Scout 10 Januar 2020 Teilen #3 kürzer wird kein Problem sein aber länger. Dachüberstand bis 1 m ist laut Landesbauordnung Bayern in Ordnung, mehr müsste man genehmigen lassen.
kürzer wird kein Problem sein aber länger. Dachüberstand bis 1 m ist laut Landesbauordnung Bayern in Ordnung, mehr müsste man genehmigen lassen.
11ant 10 Januar 2020 Teilen #4 benediktr schrieb: Ist der Dachüberstand nach Baugenehmigung noch änderbar, Zum Vergrößern anklicken.... Ist Dir das Haus nun doch für seinen Bauort etwas zu sportlich gestylt ?
benediktr schrieb: Ist der Dachüberstand nach Baugenehmigung noch änderbar, Zum Vergrößern anklicken.... Ist Dir das Haus nun doch für seinen Bauort etwas zu sportlich gestylt ?
Lucrezia 10 Januar 2020 Teilen #5 Bei uns (Oberbayern) kann man das Dach kürzen (nur Bauhausstil ginge nicht). Verlängern ist Genehmigungspflichtig
Bei uns (Oberbayern) kann man das Dach kürzen (nur Bauhausstil ginge nicht). Verlängern ist Genehmigungspflichtig
Vicky Pedia 10 Januar 2020 Teilen #6 Erkläre es doch besser. Welcher Überstand ist genehmigt und was willst Du. Und Warum.