Kosten Hausbau mit Architekten

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Zunächst einmal zwei Dinge grundsätzlich:
1. zwischen Einzelvergabe und GU muß man sich nicht entscheiden, sondern kann sie kombinieren. Ich persönlich würde immer alle Gewerke einzeln ausschreiben und jedem Bieter frei stellen, ob er mehrere oder alle Gewerke anbieten möchte. Und jetzt kommt der Unterschied zu dem, was in letzter Zeit zunehmend die Bauherren für schlau halten: ich würde NICHT Rosinen picken und aus der Gesamtheit ein einzelnes Gewerk rausnehmen, bloß weil da mal ein Bieter dazwischen ist, der in diesem Teilbereich zwölf Prozent billiger liegt - das klingt für Laien nach einer verlockenden Größenordnung, aber der Wert einer gut konzertierten Aktion liegt noch höher.
2. Änderung ist nicht gleich Änderung, sowohl ihre Inhalte unterscheiden sich (hauptsächlich in statikrelevant und nicht statikrelevant), als auch die Bauherren (der eine switcht EINMAL die Lage des Technikraumes ein Stockwerk höher oder tiefer oder verschiebt zwei Wände ggü. dem Kataloggrundriss, der andere ändert ZIGMAL die Ankleidenbreite, die Waschtischposition und die Speisekammerschiebetür). Das KANN gar nicht anders, als auch auf die Chemie mit dem Planer durchzuschlagen.

bisher nur bei zwei großen Bauträgern angefragt und waren zwar nicht abgeneigt, aber es ist leider immens teuer minimale Änderungen vorzunehmen.
Den Grundriss kann man auch von einem separat bezahlten Architekt erstellen lassen und damit zum GU gehen.
also in 2018 wurde bei Town & Country eine Änderung des Grundrisses mit ca. 700€ berechnet meine ich.
Für sieben Grüne bekäme man noch keinen freien Architekten. Den freien Architekten würde ich nie nur den Grundriss machen lassen - die anderen beiden Drittel des Kuchens (Ausführungszeichnungen und Bauleitung) weglassend, bringt der freie Planer nur sehr wenig Qualitätsgewinn. Die Taktik würde ich dahingehend umkehren, zum einen generell im Massivbau nicht zu den Großen zu gehen und zum anderen nicht zu fragen "was kostet bei ihrem Kataloghaus die Wandverschiebung", sondern mit einem Grundriss hinzugehen, der zufällig so aussieht wie das Kataloghaus mit einer verschobenen Wand. Da können die dann ganz schnell selber begreifen, daß sie den Preis für so ein Haus eigentlich schon in der Schublade haben.

dass auch schon vor der Kippung der EU-weit geltenden HOAI mit Architekten unterhalb des Mindestsatzes Fixpreise ausgemacht wurden?
Die HOAI ist m.W. nie eine EN oder EU-Verordnung gewesen, und es wurde auch nicht die HOAI gekippt, sondern ihre Verbindlichkeit. Sie bleibt m.E. ein praktikabler Maßstab als Berechnungsgrundlage für das Berufshaftpflicht-Risiko des Architekten.
Was haltet ihr eigentlich von der Geschichte mit dem Architekt keinen Fixpreis auszumachen (also einen an der Bausumme orientierten Preis), sondern ihn nach Aufwand zu bezahlen? Ist dies üblich?
Das braucht Dich nicht zu jucken, Du bist ja nicht der Üblichkeitsbeauftragte, sondern baust DEIN Haus. Die HOAI ist übrigens einer Einkommensteuertabelle ähnlich strukturiert und berücksichtigt durchaus den Aufwand als wesentliche Bemessungsgrundlage. Für ein Einfamilienhaus halte ich sie auch für der Marktrealität nicht nahe genug. Ich würde sogar eine Prämie für die Einhaltung der Kostenschätzung einbauen.

Wir haben hier in der Region einen GU, welcher 2 sehr gute Architekten unterhält. Bei ihm gibt es kein Haus von der Stange sondern alle individuell.
Die echte Individualität kommt vom Bauherren und vom Grundstück. Krampforiginalität (ovale Treppenhausfenster, Kapitänserker am Toskanabauhaus) braucht niemand. Und im Falle von "08/15" einschließlich "modified 08/15" und "advanced 08/15 Superior" halte ich es sogar für EINEN FEHLER, dogmatisch "frisch zu kochen", wenn man ein erprobtes Grundmodell aus der Schublade nehmen kann. Daher erscheint mir die "freie Planung" dann als augenwischender Bauernfang (mit dem man dann auch noch schön bequem begründen kann, diesen de facto Vertragsarchitekten eben doch etwas teurer zu bezahlen als beim Zeichenknecht sonst üblich).
 
B

Baufie

Die echte Individualität kommt vom Bauherren und vom Grundstück. Krampforiginalität (ovale Treppenhausfenster, Kapitänserker am Toskanabauhaus) braucht niemand. Und im Falle von "08/15" einschließlich "modified 08/15" und "advanced 08/15 Superior" halte ich es sogar für EINEN FEHLER, dogmatisch "frisch zu kochen", wenn man ein erprobtes Grundmodell aus der Schublade nehmen kann. Daher erscheint mir die "freie Planung" dann als augenwischender Bauernfang (mit dem man dann auch noch schön bequem begründen kann, diesen de facto Vertragsarchitekten eben doch etwas teurer zu bezahlen als beim Zeichenknecht sonst üblich).
Du scheinst den GU zu kennen, den ich meine, oder? Ich denke eher nicht!
 
Dr Hix

Dr Hix

Ich denke das ist von GU zu GU unterschiedlich.
Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Selbstverständlich kalkuliert jeder GU ein bisschen anders. Der eine beauftragt freie Architekten, der andere hat einen angestellt und beim nächsten sitzt da "nur" ein Bauzeichner.

Worum es mir ging, ist die oft wiederholte Behauptung die Planung eines Einfamilienhaus hätte einen exakt zu bestimmenden Wert, der wiederum dem jeweiligen Honorar nach HOAI entspricht. Diese Annahme führt dann zu der Folgerung ein jeder GU hätte irgendwo in seiner Kalkulation einen Aufschlag in gleicher Höhe eingepreist, da ihm diese Kosten ja ebenso entstehen müssen. Ergo kann der Bauherr planungsseitig in keinem Fall "sparen" bzw. die HOAI-Honorare unterlaufen. da wirtschaftlich nicht darstellbar.

Das halte ich für Unfug.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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