S
seutore
Ja, in der Situation mit einem Architekten ist es wesentlich entspannter. Zeitpunkt hier ist die Unterschrif/Bestellung beim Heizungsbauer. Auch eine vorherige Planungsleistung der Anlage kann getätigt werden (oder den Architekten?). Falls diese durch den Ersteller der Anlage gemacht wird, würde ich es vertraglich trennen. Da solltest du auf der sicheren Seite seinGU kann ich nichts zu sagen hätte ich schon angenommen, dass dort der Vertrag mit GU gilt.
Wir bauen mit Einzelvergabe und ich geh davon aus, dass die Beauftragung des Heizungsmonteur relevant ist, also das Datum auf dem Bauvertrag mit ihm!?