In einer Woche soll das Bundeskabinett über den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz beraten und diesen auch beschließen. In einem Referentenentwurf vom Dienstag sind nun die Änderungen nach der Bund-Länder-Einigung zum Fahrplan für die Abschaltung der Kohlekraftwerke eingeflossen. Was jedoch weiterhin nicht im Entwurf zu finden sind, sind die Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz, die in einer früheren Version vorgesehen waren. So sollte mit dem Kohleausstiegsgesetz auch der 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik fallen, der in Kürze für eine Ende der Solarförderung für alle Anlagen bedeuten könnte.
Experten warnen, dass beim derzeitigen Ausbautempo bereits im Frühjahr die Marke von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht werden. Derzeit sind es um die 50 Gigawatt, die auf den Deckel angerechnet werden. Auch wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf dem „Handelsblatt-Energiegipfel 2020“ öffentlich bekundete, dass der 52-Gigawatt-Deckel abgeschafft werden wird, so heißt es doch weiter Warten – wahrscheinlich bis zur nächsten Erneuerbare-Energien-Gesetz-Novelle, die es auch noch in diesem Jahr geben soll. Wann genau, ist allerdings noch nicht wirklich absehbar.