Vicky Pedia
Spätestens zwei Jahre nach Einzug in eine ältere Immobilie kann eine Sanierungspflicht im Rahmen der EnergieEinsparVerordnung (Energieeinsparverordnung) bestehen. Dann muss die Dämmung von Dach oder Dachboden, der Austausch der alten Heizung sowie das Dämmen von Rohrleitungen erledigt sein.Es gibt bestimmte Vorschriften, bei einem Besitzerwechsel energetische Veränderungen vorzunehmen: Austausch von Heizungen vor Baujahr xx (ich glaube, Alter mehr als 30 Jahre), oder bestimmte Dämmmaßnahmen (oberste Geschossdecke oder Dach nach meinem Gedächtnis), so in der Art. Das findet ma konkret, wenn man eine Suchmaschine anwirft.