Climbee
Ich hatte es schon mehrfach erwähnt: wir haben leider massiv Probleme mit unserem Glaser, der uns die Galerie- und Treppenbrüstung machen soll.
Erster Einbau war Anfang Juli letzten Jahres. Da waren alle Scheiben mangelhaft bzw. verschnitten. Dann geschah lange nichts bis ich per Mail eine Frist zur Nachbesserung gestellt habe. Dann war man endlich wieder im Gespräch. Eine ersetzte Scheibe war in der ersten Nachbesserung wieder verschnitten (da erhalten wir jetzt sozusagen die dritte Variante - wenn sie denn mal kommt). Die vier Gläser der Galeriebrüstung sind alle fehlerhaft und sollen ersetzt werden (da sind durchgehend Kalkschlieren drin).
Angeblich hat der Lieferant dem Glaser wieder fehlerhafte Scheiben geliefert, die der Glaser und dann erst mal gar nicht gebracht hat, weil eben fehlerhaft (wenn das stimmt, was er sagt - das wissen wir ja nicht).
Mittlerweile warten wir also ein halbes Jahr darauf, daß unsere Galerie und die Treppe endlich die finale Brüstung erhält. Wir sind langsam ziemlich genervt und würden den Werkvertrag gerne kündigen. Also kurz und gut: er soll seinen Krempel einpacken und wir werden das mit einem anderen Unternehmen realisieren.
Ich weiß, daß es bei einem normalen Werkvertrag (ich nehme an, den haben wir - wir haben lediglich dereinst mal ein Angebot erhalten und das mündlich angenommen) nicht so einfach ist, wieder raus zu kommen. Aber eben auch nicht unmöglich. Nach 6 Monaten sind wir der Ansicht, daß man da genügend Zeit hatte um entsprechend nachzubessern. Dass der Glaser nur Mangelware von seinem Lieferanten erhält, ist ja nicht unser Problem, wir haben den Vertrag mit dem Glaser.
Wie gesagt: eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung ist schon raus, was muß ich noch tun, um in der rechtlichen Position zu sein, diesen Vertrag kündigen zu können? Gibt es die Möglichkeit überhaupt?
Erster Einbau war Anfang Juli letzten Jahres. Da waren alle Scheiben mangelhaft bzw. verschnitten. Dann geschah lange nichts bis ich per Mail eine Frist zur Nachbesserung gestellt habe. Dann war man endlich wieder im Gespräch. Eine ersetzte Scheibe war in der ersten Nachbesserung wieder verschnitten (da erhalten wir jetzt sozusagen die dritte Variante - wenn sie denn mal kommt). Die vier Gläser der Galeriebrüstung sind alle fehlerhaft und sollen ersetzt werden (da sind durchgehend Kalkschlieren drin).
Angeblich hat der Lieferant dem Glaser wieder fehlerhafte Scheiben geliefert, die der Glaser und dann erst mal gar nicht gebracht hat, weil eben fehlerhaft (wenn das stimmt, was er sagt - das wissen wir ja nicht).
Mittlerweile warten wir also ein halbes Jahr darauf, daß unsere Galerie und die Treppe endlich die finale Brüstung erhält. Wir sind langsam ziemlich genervt und würden den Werkvertrag gerne kündigen. Also kurz und gut: er soll seinen Krempel einpacken und wir werden das mit einem anderen Unternehmen realisieren.
Ich weiß, daß es bei einem normalen Werkvertrag (ich nehme an, den haben wir - wir haben lediglich dereinst mal ein Angebot erhalten und das mündlich angenommen) nicht so einfach ist, wieder raus zu kommen. Aber eben auch nicht unmöglich. Nach 6 Monaten sind wir der Ansicht, daß man da genügend Zeit hatte um entsprechend nachzubessern. Dass der Glaser nur Mangelware von seinem Lieferanten erhält, ist ja nicht unser Problem, wir haben den Vertrag mit dem Glaser.
Wie gesagt: eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung ist schon raus, was muß ich noch tun, um in der rechtlichen Position zu sein, diesen Vertrag kündigen zu können? Gibt es die Möglichkeit überhaupt?