A
apokolok
Ich verstehe es so, dass das Haus grundsätzlich 0,1 der Grundstücksfläche haben darf, allerdings nur bis 1100m². Darüber gilt das absolute Limit von 110m² Grundflächenzahl.Seid ihr euch da sicher? Ich lese das vereinfacht so:
2.1 Wohngebäude haben eine Geschossflächenzahl von 0,1, aber maximal eine Grundfläche von 110 qm (d.h. bei Grundstücken, die größer als 1.100 qm sind, ist darf die Grundfläche auch nur 110qm betragen, obwohl die Geschossflächenzahl mehr hergeben würde, z.B. bei 1.500 qm Grundstück Geschossflächenzahl 0,1 = 150qm). Die Grundfläche des Hauses ist die Grundfläche I.
Ist das Grundstück aber größer als 1100m², darf die Grundflächenzahl 2 (also Nebenanlagen) die Grundflächenzahl um eben diesen Faktor überschreiten.
D.h. bei 1500m² Grundstück dürfte man meinem Verständnis nach noch 40m² mit Nebenanlagen bebauen.
Wenn du alles komplett in Schotter machst zählt das wohl nicht, aber das wird auch nicht die Lösung sein.
Ich vermute, dass dort eben nur kleine Wochenendhäuschen gebaut werden sollen und keine 200m² Wohnhäuser für den Dauergebrauch.