Baubegleitung durch Sachverständigen/Gutachter

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Musketier

Musketier

Wir haben recht früh einen Baubetreuer/Sachverständigen hinzugezogen und das war gut so.
Der hat einige Sachen rausgehandelt, bevor der Werkvertrag unterschrieben wird, auf die wir nieund nimmer gekommen wären.
Er hat sich alle Unterlagen (BLPs, Werkvertrag usw.) zeitnah angesehen, hätte auch für uns die BLPs verschiedener Unternehmen verglichen, wenn wir das gewollt hätten. Mit der Zeit kann man als Laie die Unterschiede zwischen verschiedenen BLPs herauslesen, kann sie aber nicht in Zahlen fassen und somit die Zahl rechts unten auch nicht wirklich vergleichen.

Auf der Baustelle hast du dann als Laie gar keine Argumente, also brauchst du Sachverstand, der auch mit Normen gegenüber den Profis argumentieren kann. Das sieht auch jeder ordentliche GU/GÜ ein. Die einzige Gefahr, die ich sehe, ist dass sich der Bauleiter dann seltener blicken läßt, weil er denkt "der Baubetreuer des Bauherren wirds schon richten".
 
H

Häuslebauer40

Hallo zusammen,

habe ja nun schon eindeutig heraus gelesen, wie sinnvoll so etwas ist! Mir stellen sich hier aber einige rein praktische Fragen:

1) wer hat dann strittigen Punkten letztendlich das letzte Wort (Bauleiter/Unternehmer oder Sachverständiger) bzw. welchen Anspruch hat der Sachverständige bzw. damit der Bauherr, dass seine Meinung berücksichtigt und umgesetzt wird? Der Bauleiter/Unternehmer kann doch darauf beharren, das er recht hat und er das vertreten/dafür gerade stehen muss, was er baut... und deshalb letztendlich entscheidet....Wie wird das in der Praxis dann entschieden....läuft das mit Beweis..Gegenbeweis auf Basis von DIN-Normen oder wie kann ich mir das vorstellen???
letztendlich hast Du als Bauherr das Recht auf ein mangelfreies, nach dem Stand der Technik erbautes Haus. Der Sachverständige kann Dich dabei begleiten und dir den Sachverstand liefern, der Dir fehlt, etwaige Mängel bereits vor und während der Bauphase aufzeigen und Dich dabei unterstützen, diese beim BU geltend zu machen und für deren Abhilfe zu sorgen. Wenn sich der BU natürlich quer stellt, nützt Dir auch dein Sachverständiger nichts, da es sich um einen von Dir beauftragten Privatgutachter handelt. Ebenso gut kann das BU einen anderen beauftragen, der gegenteiliges behauptet. Wenns erst mal soweit käme, liefe es eh auf einen Streit hinaus und das will keiner.

2) Ist mit der Einsetzung eines Sachverständigen nicht schon "Zwist" vorprogrammiert, da man ja den Handwerkern bzw. dem Bauleiter signalisiert, dass man ihrer Arbeit nicht traut... Und fehlendes Vertrauen ist keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit...


Gruß

Projekt 2012
Ein vernünftiger BU / GU wird die Einschaltung eines externen Baubegleiters seitens des Bauherren eher begrüßen, denn verfluchen. So werden Mängel zeitnah während der Bauphase erkannt und können meist ohne großen Aufwand beseitigt werden. So wird Streitpotential vermieden. Wie meinte der Verkäufer damals zu mir: "das werden die besten Häuser..."
Ein Unternehmen, dass von vornherein die Nase rümpft, wenn Du einen Externen mit einbinden willst, würde ich meiden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Bauleiter/Unternehmer kann doch darauf beharren, das er recht hat und er das vertreten/dafür gerade stehen muss, was er baut... und deshalb letztendlich entscheidet....Wie wird das in der Praxis dann entschieden....läuft das mit Beweis..Gegenbeweis auf Basis von DIN-Normen oder wie kann ich mir das vorstellen???
Grundsätzlich führen viele Wege nach Rom; aber alle müssen sich an den Stand der Technik halten, welcher bei Vertragsunterzeichnung gültig war.

2) Ist mit der Einsetzung eines Sachverständigen nicht schon "Zwist" vorprogrammiert, da man ja den Handwerkern bzw. dem Bauleiter signalisiert, dass man ihrer Arbeit nicht traut... Und fehlendes Vertrauen ist keine gute Grundlage für eine Zusammenarbeit...
Ein seriöser BU wird es begrüßen, noch 2 Augen am Bau zu haben und mitnichten vorauseilendes Mißtrauen unterstellen. Reagiert Dein BU in vergleichbarer Weise - also dass er mürrisch auf Deinen Vorschlag reagiert - solltest Du erst recht einen Sachverständigen hinzuziehen

Freundliche Grüße
 
P

Projekt 2012

Danke Euch allen für Eure Beiträge!

Wenn sich der BU natürlich quer stellt, nützt Dir auch dein Sachverständiger nichts, da es sich um einen von Dir beauftragten Privatgutachter handelt. Ebenso gut kann das BU einen anderen beauftragen, der gegenteiliges behauptet.
Und genau das trifft den Kern meiner Frage!
1) Kann der BU sich quer stellen und an seiner Art der Ausführung festhalten, wenn eindeutig bewiesen ist, dass ein Fehler vorliegt.

2) Kann überhaupt eindeutig bewiesen werden, was falsch oder richtig ist oder gibt es grundsätzlich bei der Ausführung "Grauzonen", wie etwas genau zu machen ist?

Gruß
 
H

Häuslebauer40

Danke Euch allen für Eure Beiträge!



Und genau das trifft den Kern meiner Frage!
1) Kann der BU sich quer stellen und an seiner Art der Ausführung festhalten, wenn eindeutig bewiesen ist, dass ein Fehler vorliegt.

2) Kann überhaupt eindeutig bewiesen werden, was falsch oder richtig ist oder gibt es grundsätzlich bei der Ausführung "Grauzonen", wie etwas genau zu machen ist?

Gruß
Ich dachte eigentlich, schon deutlich genug geschrieben zu haben.
"Bewiesen" wird erst was in einer Gerichtsverhandlung und da hat dann ein, vom Gericht bestellter Sachverständiger das Wort. Aber soweit sollte man es eher nicht kommen lassen.
Der BU kann theoretisch, unabhängig von dem, was der von Dir beauftragte Sachverständige sagt, tun und lassen was er mag, wenn er davon überzeugt ist, dass seine Vorgehensweise richtig ist, dem Stand der Technik entspricht und innerhalb der Normen liegt.
Nochmal: der von Dir beauftragte Sachverständige ist, juristisch gesehen, dein Privatvergnügen, dessen Aussagen keinerlei rechtsverbindliche Wirkung haben. Der BU kann dem folgen (wenn er vernünftig ist und der Sachverständige nicht ein Halbidiot ist, wird er dies auch tun), muss es aber nicht.
Selbstverständlich gibt es auch "Grauzonen" im Rahmen der oftmals in den DIN-Normen vorgesehenen Toleranzen. Letztere sind oftmals bei manchen Gewerken doch recht weiträumig gefasst.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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