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uti-pepe
Guten Abend,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Oktober eine Baufinanzierung bei der DSL-Bank abgeschlossen,
im November habe ich den Vertrag bei dem Notar unterschrieben.
Ich habe mich für eine bereitstellungsfreie Zeit von 3 Monaten entschieden, da zur Vertragsunterschribung bereits die Bodenplatte gelegt wurde.
Im Dezember kam auch die erste Rechnung, soweit so gut.
Diese wurde bis heute nicht ausgezahlt, da lt. Bank noch folgende Unterlagen fehlen:
Der Notar antwortete nun:
"... dass der Antrag auf Eintragung der Aufteilung in Wohnungseigentum aufgrund fehlender Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht gestellt werden konnte. Somit kann auch die Grundschuld nicht zu Eintragung gelangen; auch für eine Notarbestätigung ist es zu früh."
Nun muss ich die Bereitstellungszinsen zahlen, was mich sehr ärgert.
Kann ich diese Kosten irgendwo geltend machen (Bauträger/Notar)?
Meiner Meinung nach, hätte der Vertrag so nicht abgeschlossen werden dürfen. Oder bin ich auf dem Holzweg?
Vielen Dank.
ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Oktober eine Baufinanzierung bei der DSL-Bank abgeschlossen,
im November habe ich den Vertrag bei dem Notar unterschrieben.
Ich habe mich für eine bereitstellungsfreie Zeit von 3 Monaten entschieden, da zur Vertragsunterschribung bereits die Bodenplatte gelegt wurde.
Im Dezember kam auch die erste Rechnung, soweit so gut.
Diese wurde bis heute nicht ausgezahlt, da lt. Bank noch folgende Unterlagen fehlen:
- "Auszug aus dem Teilungsplan bzgl. der Geschosse, in welchen das zu beleihende Wohnungs-/Teileigentum und ggf. vorhandene Sondernutzungsrechte (z.B. Garage, nicht für Keller) liegen, endgültiger Teilungsplan erforderlich, es lag nur die Vorentwurfsplanung vor
- ggf. Freistellungserklärung, ggf. Bürgschaft gemäß § 7 Makler- und Bauträgerverordnung und Forderungsabtretung gemäß Bank Vordruck und deren Bestätigung (jeweils im Original) - Bestätigung vom Bauträger liegt vor
- amtlicher Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudebestand des Entwurfsverfassers
- Grundbuchblattabschrift nach rangrichtiger Grundschuldeintragung /-Abtretung (erhält die Bank direkt vom Amtsgericht/Grundbuchamt) bzw. notarielle Rangbestätigung im Original
- Endgültige bemaßte Grundrisse inklusive Wohnflächenberechnung vom Architekten oder Bauträger erstellt"
Der Notar antwortete nun:
"... dass der Antrag auf Eintragung der Aufteilung in Wohnungseigentum aufgrund fehlender Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht gestellt werden konnte. Somit kann auch die Grundschuld nicht zu Eintragung gelangen; auch für eine Notarbestätigung ist es zu früh."
Nun muss ich die Bereitstellungszinsen zahlen, was mich sehr ärgert.
Kann ich diese Kosten irgendwo geltend machen (Bauträger/Notar)?
Meiner Meinung nach, hätte der Vertrag so nicht abgeschlossen werden dürfen. Oder bin ich auf dem Holzweg?
Vielen Dank.