Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?

4,70 Stern(e) 14 Votes
P

Pianist

Wir werden wohl einfach mal einen Brief an das Finanzamt schreiben und fragen, wie die das im Erbfall zu behandeln gedenken. Vielleicht sehen die das so wie wir, dass das Haus steuerlich mir zuzurechnen ist, und daher für das Haus keine Erbschaftssteuer anfällt. Das wäre das einzige Problem, was ich sehe.

Und was das hintere Grundstück angeht: Früher hatten wir das Grundstück gepachtet und vor etwa 25 Jahren gekauft. Dabei hat das Bezirksamt die Ausübung seines Vorkaufsrechts schlichtweg verpennt, worüber man sich dort im Nachhinein extrem geärgert hat. Daher gehe ich davon aus, dass denen das nicht noch mal passiert. Und wenn irgendwann jemand das vordere Grundstück kauft, in dem Wissen, im hinteren Teil noch ein Haus bauen zu können, dann will er natürlich das hintere Grundstück als Garten nutzen. Wenn ihm das dann vor der Nase weggeschnappt wird, und dann drei Meter vom Haus entfernt eine öffentliche Grünanlage beginnt, dann müsste ich wohl nur noch hoffen, dass derjenige mich nicht findet und mich nirgendwo wiedererkennt...
 
S

Smialbuddler

Der Erbfall, an dem sich hier abgearbeitet wird, ist doch das viel geringere Risiko. Viel gefährlicher ist der schon mehrmals erwähnte und ignorierte Fall des Pflegefalls. Dein Haus wird als Eigentümer nicht selbst bewohnt. Ich weiß nicht, ob hier noch mit hinein spielt, dass dein Vater ein anderes Haus auf demselben Grundstück selbst bewohnt. Aber es besteht durchaus das Risiko, dass dein Haus zur Begleichung der Heimkosten verkauft werden muss. DAS solltet ihr umgehend klären!
 
I

Isokrates

Wir werden wohl einfach mal einen Brief an das Finanzamt schreiben und fragen, wie die das im Erbfall zu behandeln gedenken. Vielleicht sehen die das so wie wir, dass das Haus steuerlich mir zuzurechnen ist, und daher für das Haus keine Erbschaftssteuer anfällt. Das wäre das einzige Problem, was ich sehe.
Setze nicht all zu viel Hoffnung auf das Finanzamt, denn das darf dir nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft, welche natürlich kostenpflichtig ist, mitteilen, wie es gedenkt den Fall zu handhaben.
Dem Finanzamt ist es nämlich nach Steuerberatungsgesetz untersagt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten.

Wenn du also eine Beratung in Steuerfragen möchtest hilft dir nur der Weg zum Steuerberater.
 
Musketier

Musketier

Setze nicht all zu viel Hoffnung auf das Finanzamt, denn das darf dir nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft, welche natürlich kostenpflichtig ist, mitteilen, wie es gedenkt den Fall zu handhaben.
Dem Finanzamt ist es nämlich nach Steuerberatungsgesetz untersagt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten.

Wenn du also eine Beratung in Steuerfragen möchtest hilft dir nur der Weg zum Steuerberater.

Und bei der verbindlichen Auskunft sind meines Wissens keine offenen Fragen zugelassen, sondern du mußt den Lösungsweg mit gesetzlicher Begründung schon mitgeben. Dann bekommst du die Antwort, ob das Finanzamt der Lösung verbindlich zustimmt oder nicht.


Vorgaben für Auskunftsantrag
Ein Antrag auf Auskunft gemäß § 1 Abs. 1 StAuskV muss demnach die folgenden Angaben enthalten:

  1. die genaue Bezeichnung des Antragstellers (Name, bei natürlichen Personen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung, soweit vorhanden Steuernummer),
  2. eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhalts,
  3. die Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses des Antragstellers,
  4. eine ausführliche Darlegung des Rechtsproblems mit eingehender Begründung des eigenen Rechtsstandpunktes des Antragstellers,
  5. die Formulierung konkreter Rechtsfragen,
  6. die Erklärung, dass über den zur Beurteilung gestellten Sachverhalt bei keiner anderen der in § 89 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Abgabenordnung (AO) genannten Finanzbehörden (Finanzämter oder Bundeszentralamt für Steuern) eine verbindliche Auskunft beantragt wurde, sowie
  7. die Versicherung, dass alle für die Erteilung der Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen.
Das bekommt Otto-Normal ohne Steuerberater vermutlich nicht selber hin.
 
Pinky0301

Pinky0301

Hab auch schon vermutet, dass ein Finanzamt nicht einfach so Auskünfte gibt bzw. Fragen beantwortet. Dass es da sogar richtige Paragraphen zu gibt, wusste ich nicht
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück mit Immobilie nach Erbfall 11
2Alleiniger Hausbau auf gemeinsamen Grundstück 21
3Fragebogen Finanzamt zur Bemessung der Grunderwerbsteuer 11
4Machbarkeit Finanzierung Neubau (Grundstück+REH bzw. Doppelhaushälfte) 93
5Grundstück und Nebenkosten - Bausumme realistisch? 16
6Grundstück muss erschlossen werden. GU sagt das hat Prio! 35
7Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor? 22
8Grundstück kaufen oder lassen? 12
9Jetzt Grundstück finanzieren und später bauen 15
10Planung Grundriss Doppelhaus, kleines Grundstück, Bauhausstil 34
11Grundstück mit Einschnitt Stromstation / L-Form- Ideensuche 44
12Grundstück Kosten - Haus Bauen und Finanzieren 29
13Grundstück privat abbezahlen? 26
14Grundriss Planung Einfamilienhaus ca. 150 m² auf 913m² Grundstück 13
15Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m² 67
16Reihenhaus - Finanzieller Rahmen, Grundstück + Baufinanzierung 13
17Ermittlung Beleihungswert bei günstigem Grundstück 10
18Grundstück aufschütten - wir jetzt, Nachbar wartet 14
19Grundstück reserviert. Finanzierung steht an 52
20Neue Planversion zu meinem Grundstück 22

Oben