Von der Seite der Bundebank:
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember 2019 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2019 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2019 hat ebenfalls 0,00 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2020 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2020 bekannt gegeben.
Gilt dann nicht -0.88% ??