Ist nicht verbindlich.möglichst
Im Ergebnis freut es Dich hoffentlich, daß man Dich hier nicht in dieses Messer laufen läßt. Eine Baufirma wird in der Regel eine Mitauftragdroherin nicht unverrichtet heimschicken, wenn sie eine Chance auf einen Genehmigungsstempel sieht - und diese Chance wäre leider gegeben: dem Bauamt wären die Überstunden für Deine handgeschnitzten Innenwand-Mauerecken egal, dort gäbe man jedem formell normgerechten Quark sein Häkchen. Beschlossen und verkündet, die Bauherrin darf sich unglücklich machen; und die Baufirma schreibt einen Preis dran. Dann sagt die Bank, der Preis paßt zu Deiner Bonität, und Du Pechvogelin Wärst sogar für den Moment Ersteinmal erfreut. Denn weder Baufirmen noch Bauämter beschäftigen Seelsorger, die solche Schicksale noch abwenden würden. Und hinterher steht dann jemand in seiner fertiggestellten Murksbude und kann gar nicht glauben, daß Fachleute ihn nicht gewarnt haben. Aber das ist gar nicht deren Job. Der Bauunternehmer hat nämlich ebenfalls die Mäuler seiner Familie zu stopfen; und der Genehmigungssachbearbeiter fühlt sich bürgerfreundlich, sich auch einem sein Kopfschütteln herausfordernden Bauwunsch nicht entgegenzustellen, wenn die Verwirklichung genehmigungsfähig ist. Haben wir Deine Zufriedenheit denn nun wenigstens (so, daß Du auch nachvollziehst, warum) erschüttern können ?Eigentlich war ich mit dem Grundriss im Groben auch zufrieden und wollte nur Tipps für oder gegen eine Baufirma haben
So, wie ich es verstehe, sagt der Bebauungsplan eindeutig, daß der Rahmen größer sei; aber der Verkäufer kann sich noch für jemand Anderen entscheiden, wenn man statt des ihm genehmeren Hexenhäusls den erlaubten Rahmen weiter ausschöpft. Letzteres halte ich aber auch bei einer geschickteren Planung für etwas, was man nicht von der Bettkante stoßen sollte. Der auf den ersten Blick Widerspruch zwischen Anderthalb- und Zweigeschosser liegt wohl in der Besonderheit des Berlin-brandenburgischen Vollgeschosses.Wenn die Basisdaten sicher sind, tust du die noch mal kund
Ja das mit der Treppe zum Spitzboden sehe ich ähnlich, schwimu wird ja auch nicht jünger.. Wer weiß wie lange sie da noch ohne Probleme hoch kommt.Ist nicht verbindlich.
Nehme man zb 1,40 mit 35 Grad oder so, dann habt Ihr mehr Freiheiten.
Aber das entwickelt sich ja mit der Grundfläche.
Ich würde zb den Gast nach oben in ein Reservezimmer verfrachten, (neben den leeren Koffern )
Also: Abstell im EG ist schon prima, da kann die Schwiemu was von abbekommen. Dann braucht sie auch nicht die Treppe zum DB nutzen.
Darf ich fragen, was die Symbole in den Bädern bedeuten?
Genauso ist es, der Grundstücksverkäufer gehört zur Stadt und die verlangen diesen Kniestock. Die eingereichten Planungen werden mit zum Kaufvertrag genommen.Ich fasse zusammen: das Grundstück ist bauträgerfrei, wird aber offenbar von einem (mit der Gemeinde verwobenen ?) Entwicklungsträger verkauft, und dieser will beim Verkauf schon wissen, wie man zu bebauen gedenkt (?); dessen Einheitlichkeitsidee sind die 115 cm Kniestock entsprungen.
Im Ergebnis freut es Dich hoffentlich, daß man Dich hier nicht in dieses Messer laufen läßt. Eine Baufirma wird in der Regel eine Mitauftragdroherin nicht unverrichtet heimschicken, wenn sie eine Chance auf einen Genehmigungsstempel sieht - und diese Chance wäre leider gegeben: dem Bauamt wären die Überstunden für Deine handgeschnitzten Innenwand-Mauerecken egal, dort gäbe man jedem formell normgerechten Quark sein Häkchen. Beschlossen und verkündet, die Bauherrin darf sich unglücklich machen; und die Baufirma schreibt einen Preis dran. Dann sagt die Bank, der Preis paßt zu Deiner Bonität, und Du Pechvogelin Wärst sogar für den Moment Ersteinmal erfreut. Denn weder Baufirmen noch Bauämter beschäftigen Seelsorger, die solche Schicksale noch abwenden würden. Und hinterher steht dann jemand in seiner fertiggestellten Murksbude und kann gar nicht glauben, daß Fachleute ihn nicht gewarnt haben. Aber das ist gar nicht deren Job. Der Bauunternehmer hat nämlich ebenfalls die Mäuler seiner Familie zu stopfen; und der Genehmigungssachbearbeiter fühlt sich bürgerfreundlich, sich auch einem sein Kopfschütteln herausfordernden Bauwunsch nicht entgegenzustellen, wenn die Verwirklichung genehmigungsfähig ist. Haben wir Deine Zufriedenheit denn nun wenigstens (so, daß Du auch nachvollziehst, warum) erschüttern können ?
So, wie ich es verstehe, sagt der Bebauungsplan eindeutig, daß der Rahmen größer sei; aber der Verkäufer kann sich noch für jemand Anderen entscheiden, wenn man statt des ihm genehmeren Hexenhäusls den erlaubten Rahmen weiter ausschöpft. Letzteres halte ich aber auch bei einer geschickteren Planung für etwas, was man nicht von der Bettkante stoßen sollte. Der auf den ersten Blick Widerspruch zwischen Anderthalb- und Zweigeschosser liegt wohl in der Besonderheit des Berlin-brandenburgischen Vollgeschosses.