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Hallo,
Die Verwendung regenerativer Energien ist zwar gewünscht (EEWG), teilweise auch tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich, jedoch kein Zwang. Selbst die reinen Energieeinsparverordnung Anforderungen müssen nicht in jedem Fall erfüllt werden => §25 Energieeinsparverordnung.
v.g.
Ein typisches Beispiel von angelesenem, gehörtem Halb- bzw. Nichtwissen.Bauherren, die beim Bauen sind oder in der Planung
stecken, sagen mir ,letztlich muss man irgendwas von o.g. machen muss(natürlich entsprechend der Planung).
Die Verwendung regenerativer Energien ist zwar gewünscht (EEWG), teilweise auch tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich, jedoch kein Zwang. Selbst die reinen Energieeinsparverordnung Anforderungen müssen nicht in jedem Fall erfüllt werden => §25 Energieeinsparverordnung.
Das ist korrekt! Die 15% Regel des EEWG (§7,§9, Anlage VI). Bedeutet, die Gebäudehülle muß nachweislich 15% besser gedämmt werden, als die Energieeinsparverordnung für dieses Gebäude fordert....Ein Hausbauer sagte mir,die Forderungen des Gesetzgebers erfüllt man auch mit einer entsprechenden Gebäudehülle,
also mit dem U-Wert.
v.g.