Vielleicht.
Gibt es einen Bebauungsplan?
Ist die Skizze halbwegs maßstäblich?
Bei zweimal "nein" bitte großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte (tim-online) einstellen.
Ansonsten zeig mal Bebauungsplan, trage Maße in die Skizze ein
Lies Dir mal §5 Bauordnung NRW durch. Die Beschaffenheit des Zugangs ist von vielen Faktoren abhängig. Die Bestandsgarage müsstet ihr IMHO höchstwahrscheinlich opfern.