K1300S
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Manch GUs sind da durchaus offen für Anpassungen, für andere ist es "in Stein gemeißelt". Insofern hilft nur, sich mit dem GU abzustimmen und seine Argumente vorzubringen. Der Vertrag wird ja allerhöchstwahrscheinlich auch nicht beim Notar unterzeichnet, insofern reicht es, wenn der GU die Änderungen akzeptiert.
So oder so würde ich die Grunderwerbsteuer schon mal gedanklich für Grundstück und Haus einplanen bei den beschriebenen Umständen.
So oder so würde ich die Grunderwerbsteuer schon mal gedanklich für Grundstück und Haus einplanen bei den beschriebenen Umständen.