I
immermehr
Hallo zusammen,
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort