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Garten2
Grüß euch!
Vor gut 30 Jahren haben wir zusammen mit dem südlichen Nachbarn eine Natursteinmauer zwischen den beiden Grundstücken aufgestellt. Da auf seiner Seite schon ein Fundament vorhanden war, erlaubte er uns darauf aufzubauen und anschließend wurde unser Grundstück aufgeschüttet.
Der Nachbar geht auf 90 zu und er würde uns die ca 20 m2 schenken, denn sein Haus geht nach seinem Tod sowieso an eine größere Erbengemeinschaft und wird dann wahrscheinlich verkauft.
Wie können wir eine rechtlich einwandfreie Lösung finden?
Brauchen wir einen Geometer und einen Notarvertrag oder genügt ein Vertrag zwischen uns Nachbarn mit Zeugen?
Vor gut 30 Jahren haben wir zusammen mit dem südlichen Nachbarn eine Natursteinmauer zwischen den beiden Grundstücken aufgestellt. Da auf seiner Seite schon ein Fundament vorhanden war, erlaubte er uns darauf aufzubauen und anschließend wurde unser Grundstück aufgeschüttet.
Der Nachbar geht auf 90 zu und er würde uns die ca 20 m2 schenken, denn sein Haus geht nach seinem Tod sowieso an eine größere Erbengemeinschaft und wird dann wahrscheinlich verkauft.
Wie können wir eine rechtlich einwandfreie Lösung finden?
Brauchen wir einen Geometer und einen Notarvertrag oder genügt ein Vertrag zwischen uns Nachbarn mit Zeugen?