Hausanordnung gemäß Bebauungsplan/Stellplatzsatzung

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XAMMAX2

Guten Tag liebes Forum,

ich komme gerade von der Gemeinde, da ich von der netten zuständigen Dame wissen wollte, was ich Bereich des möglichen ist. Leider konnte Sie mir nicht wirklich weiter helfen.
Im angehängten Bild seht Ihr unser Baugebiet, mein Stellplatz ist die NR. 44. Wie auf dem Bild zu erkennen (blau Linie) muss ich mit dem Haus 5 Meter von der Straße wegbleiben. Hierzu Frage 1:
1.) Kann man diesen Abstand mit einer Genehmigung verringern?

Des Weiteren, hätte ich gerne die Garage am Eck zur Straße platziert, direkt an den 2 Grenzen, sprich eine Seite zur Straße und eine Seite zum Platz Nr. 48 (Grenzbebauung, Garage hat 7x7m) und das Tor nach oben (somit blockier ich nicht die Straße, wenn ich rein fahre.
2.) Ist das erlaubt?

Ebenfalls ein Auszug aus der Stellplatzverordnung.

Das ganze etwas bililg dargestellt im zweiten Bild, entschuldigt.

Danke
hausanordnung-gemaess-bebauungsplanstellplatzsatzung-413969-1.JPG

hausanordnung-gemaess-bebauungsplanstellplatzsatzung-413969-2.JPG

hausanordnung-gemaess-bebauungsplanstellplatzsatzung-413969-3.JPG
 
11ant

11ant

Die Anordnung wie mit den Symbolen dargestellt sehe ich nicht als verbindlich, im Rahmen des Baufensters (blaue Linien) wirst Du Deine Garage auch auf die Südgrenze an die des Nachbarn heransetzen dürfen. Allerdings sehe ich Dich selbst bei nördlichem Garagentor nicht davon befreit, die Garage 5 m von der Straße abrücken zu sollen, um dort frei zugängliche Besucherparkplätze vorzuhalten.
 
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XAMMAX2

Hab gerade gesehen, dass Baufenster sind 3 meter von der Straße weg. Darf ich nun die Garage auf die 3 meter grenze zur straße setzen oder greift die Stellplatzregel mit 5 meter? (Garagentor zur straße)
 
11ant

11ant

Ich sehe da eindeutig die 5 Meter greifen, da steht nichts von "vor dem Tor", sondern von "zwischen Garage und öffentlichem Verkehrsraum". Hier ist es ja auch nicht - wie sonst teils sogar in Landesbauordnungen - mit Sicht oder Einfahrtrückstau-Vermeidung begründet. Sondern soll eben wohl dem Zweck dienen, frei zugänglichen Besucherparkraum zu garantieren - deshalb auch ohne Ketten etcetera.
 
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Escroda

Leider konnte Sie mir nicht wirklich weiter helfen.
Warum nicht?
Darf ich nun die Garage auf die 3 meter grenze zur straße setzen oder greift die Stellplatzregel mit 5 meter? (Garagentor zur straße)
Sowohl nach Stellplatzsatzung als auch nach Bebauungsplan musst Du die 5m einhalten. Da es hierbei den beiden Satzungen aber um das "Abstellen von Kraftfahrzeugen" und "zusätzliche Stellplatzbereiche" geht, halte ich hier eine Befreiung für sehr wahrscheinlich, wenn die Einfahrt nicht zur Straße ausgerichtet wird und der gewünschte Stauraum geschaffen wird. Da Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen sind und eine Sichtbehinderung wegen des Straßenverlaufs nicht anzunehmen ist, könnte ich mir auch vorstellen, dass eine straßenseitige Grenzbebauung genehmigt wird. Dann sollte der Entwurfsverfasser bei Bauantragstellung (evt. Bauvoranfrage) aber ein paar erklärende Worte für die Prüfer niederschreiben.

Was planst Du denn jetzt? Doppelhaus mit ideeller Teilung? Bedenke, dass Du 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit brauchst, die unabhängig voneinander sein müssen, d.h. der dritte notwendige Stellplatz darf sich nicht im Stauraum befinden. Den §2 der texlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
Die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragenen Grund- und Geschossflächen gelten als Höchstgrenze und dürfen nicht überschritten werden.
interpretiere ich mal so, dass die nach §19, Abs. 4, Satz 2 erlaubte 50% Überschreitung nicht zulässig ist, so dass es mit der Grundflächenzahl ziemlich eng werden wird.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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