Wow, zunächst einmal vielen Dank für die Resonanz und
@RomeoZwo vielen Dank für die Arbeit, die du dir damit gemacht hast ganz große Klasse!
nachfolgend ein paar Infos:
Was ist denn mit Flurstück 831, das ich in der Zeichnung als zwischen der Straße und der von Dir vermutet vorgesehenen Grundstückszufahrt interpretiere ?
Nach Rücksprache mit der Stadt wird vermutet dass das irgendwelche historischen Ursachen hat. Zumindest gehört es der Stadt und ist als Straße-/Verkehrsweg gekennzeichnet. Es wird kein Problem seitens der Behörde gesehen, dort die Einfahrt zu platzieren.
Für 2 Vollgeschosse (Stichwort Stadtvilla) wird das knapp, bzw. musst du eine niedrige Deckenhöhe (geschätzt ca 2,40-2,50m) in Kauf nehmen
Das wäre nicht schlimm, da wir keine Stadtvilla planen. Wir würden uns das Haus mit einem Satteldach und bis nach oben verlaufenden Erkern wünschen (Siehe Foto). Kann jemand in Abhängigkeit des B-Plans einschätzen ob das hier zulässig wäre?
Beim Dach wäre ein schönes Verhältnis aus Dachneigung und Kniestockhöhe wünschenswert, sodass das OG möglichst gut genutzt werden kann.
Wollt ihr mit Keller bauen? Ein Wohn-UG sehe ich auf den ersten Blick nicht, da sich der Hang ja hauptsächlich auf dem schrägen Teil des Grundstücks befindet.
Ja wir wünschen uns einen Keller für Sauna, Hauswirtschaftsraum, ggf. Party- und Gästezimmer. Wohn-UG bedeutet in dem Zusammenhang, dass der Keller hangseitig freisteht??
Ich würde aufgrund der Grundstücksform den Giebel senkrecht zum Hang ausrichten, auch wenn die direkten Nachbarn das nicht haben.
Gibt der Bebauungsplan nicht die FIrstrichtung vor? also ich bin bislang davon ausgegangen dass das unzulässig ist. Gibt es denn eine sinnvolle Anordnung von Haus und (Doppel-)Garage bei Einhaltung der Firstrichtung?
Gibt es in eine Richtung Aussicht, die genutzt werden soll?
Ja, die West-Richtung bietet einen schönen Ausblick über das Weserbergland. allerdings eher vom oberen Ende des Grundstücks (bzw. vom OG aus), da die Hausreihe gegenüber den blick ein wenig versperrt.