Wenn es Gauben sind, sind sie ja auch talseits erlaubt, sofern sie die Größenbeschränkungen einhalten.
ggf. gibt es ja noch eine Restchance, wenn einer der Nachbarn das schon hat?
Wenn es Zwerchgiebel sind, kannst Du mal klingeln und nach dem Planer fragen, der die Befreiungen durchbekommen hat.
Wobei meinem Verständnis nach hier die Traufhöhe definiert wird als Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut - Nicht Höhe Regenrinne.
Richtig. Aber es sind 6m. Die reichen auf einem flachen Grundstück für zwei Geschosse plus Dachgeschoss.
Garage mit Bereich für Mülltonen und Gartengeräte.
Eventuell muss Du mit einer Garage 3m Abstand zum Fußweg halten. Der Passus "oder deren seitlicher Verlängerung" bei 1.3 der schriflichen Festsetzungen ist missverständlich. Wie verlängert man eine Fläche? Und dann noch seitlich? Ohne Definition eines Richtungsbezuges ist diese Formulierung Unsinn, insbesondere bei Eckgrundstücken.
Ansonsten gibt es ja nicht so viele Alternativen. Ich mach' mal einen kecken Gegenvorschlag:
Verdrehung gegen die vorgegebene Firstrichtung wird mit Atypik des Baugrenzenverlaufs und Optimierung für Photovoltaik begründet. Carport ist auch außerhalb der überbaubaren Fläche erlaubt.