Bewertung Wegeparzelle mit wichtigen kommunalen Leitungen

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S

Seven1984

Hallo,

bitte um folgende Einschätzung:
Wir haben eine Wegeparzelle aus einem früheren Immobiliengeschäft noch in unserem Eigentum
141qm innerörtliche Lage.
Ländliche gegend, Bodenrichtwert 35 Euro
Das Objekt ist isoliert nicht zu bebauen, da zu schmal.
Es laufen wichtige öffentliche Wasserleitungen die mehrere Ortsteile erschließen sowie ein Wirtschaftsweg für einen Strommast über diese Parzelle.

Die Ortsgemeinde möchte das Grundstück nun erwerben und hat uns dazu angeschrieben, da sie festgestellt haben, dass es kein kommunales Grundstück und in Privateigentum ist und hier offenbar Asphaltierungsmaßnahmen beplant sind. Es ist eher zufällig aufgefallen, dass es nicht im Eigentum der Stadt ist.
Angebot 15 Euro. das sei der Preis den die Gemeinde für Gartenland zuletzt gezahlt hat.



Frei vermarktbar ist es wahrscheinlich nicht, es gibt zwei Nachbarn die haben aber auch große Grundstücke. Käuferkreis ist sicher sehr eingeschränkt.

Es macht sicher Sinn das das Grundstück im Gemeindeigentum ist, es wird ja sonst auch nicht verwendet.

Der Knackpunkt ist jetzt, es wird zwar als VerkehrsWeg für einen Strommast genutzt und es laufen öffentliche Leitungen durch.

Es wurden aber keinerlei Rechte dazu im Grundbuch eingetragen.

Das Angebot erscheint mir aus diesem Grund als zu gering.
Ich tu mir von der Bewertung etwas schwer bei dieser Konstellation.

Meine Logik:
Innerörtliche Lage, Bodenrichtwert dort 35 Euro.


Diese 35 Euro hätte ich angesetzt als fairen Preis, da es aber de facto nicht bebaubar ist, erscheint das dem Herren bei der Stadt als zu hoch und schwer durchzusetzen im Gemeindevorstand.

Daher würde ich gerne mal Meinungen hören, wie ihr in dieser Situation damit umgehen würdet.
 
C

cschiko

Also das ist eine schwierige Frage, wenn das genauer zu klären ist, dann tritt mal an den für deine Gegend zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte heran.

Die Ausgangslage ist ja, dass das Grundstück im Grunde für fast jeden wertlos ist. Im Grunde ja auch für dich, oder? Die Gemeinde hätte es nun gerne, um das einfach geregelt zu haben. Wie es rechtlich sonst aussehen würde, also ob due eine Änderung der Leitungswege fordern könntest etc. da nix eingetragen ist, das erklärt dir gesichert nur ein Anwalt/Notar.

Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann, bin selbst in einem Gutachterausschuss tätig, das Energiekonzerne oder auch das Land, wenn sie von z.B. Landwirten Flächen für Straßen oder Leitungstrassen ankaufen meist mehr zahlen als den Landwirtschaftlichen Richtwert. Aber ob du das hier durchsetzen kannst ist sicher schwierig, wie gesagt wäre die Frage nach den "Folgen" für die Gemeinde wenn sie es nicht kauft. Gartenland mit 15€ bei 35€ ist dabei schon nen ordentlicher Preis, da wird meist 15% BRW angesetzt.

Wenn du deine Verhandlungsposition kennen willst, dann kläre die Folgen für die Gemeinde wenn sie es nicht kaufen. Also ob du z.B. dann eine Umlegung der Leitungen oder so fordern könntest, da kein Leitungsrecht eingetragen ist. Wenn dem so ist, hast du einen Verhandlungsansatz.
 
N

nordanney

Diese 35 Euro hätte ich angesetzt als fairen Preis, da es aber de facto nicht bebaubar ist, erscheint das dem Herren bei der Stadt als zu hoch und schwer durchzusetzen im Gemeindevorstand.
Nicht bebaubares, mit Leitungen verseuchtes Land = prinzipiell annähernd wertlos. Nimm die 15€ und das war es dann.
 
S

Steven

Hallo Seven 1984

ich denke, die Gemeinde sollte großzügig vorgehen.
Zuallererst: es laufen Strom Wasser etc. schon darüber. Ohne im Grundbuch als Baulast zu stehen. Steht dir da nicht ein Ausgleich, etwa Miete zu?
jetzt will die Gemeinde mehr damit machen und deswegen wollen die es kaufen.
Wenn dir der Preis nicht behagt, sagst du einfach, du verkaufst nicht. Und Alsphaltieren möchtest du schon dreimal nicht. mal sehen, wer eher nachgibt.

Steven
 
N

nordanney

Wenn dir der Preis nicht behagt, sagst du einfach, du verkaufst nicht. Und Alsphaltieren möchtest du schon dreimal nicht. mal sehen, wer eher nachgibt.
Die Stadt garantiert nicht. Das wäre im Zweifel ein perfekter Grund für eine Enteignung. Alle notwendigen Gründe werden erfüllt. Und was der TE dann bekommt, steht in den Sternen. Ich würde einfach verkaufen.

"Weitere Voraussetzungen für eine Enteignung sind stets, dass ─ das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert, ─ der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann und ─ der Antragsteller sich zuvor ernsthaft und zu angemessenen Bedingungen um den freihändigen Erwerb des Grundstücks bemüht und – sofern dies vorgesehen ist – Ersatzland angeboten hat"
 
U

User0815

Hallo Seven 1984

ich denke, die Gemeinde sollte großzügig vorgehen.
Zuallererst: es laufen Strom Wasser etc. schon darüber. Ohne im Grundbuch als Baulast zu stehen.
Baulasten stehen nicht im Grundbuch, die stehen im Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Im Grundbuch sind Dienstbarkeiten aka Leitungsrechte eingetragen?

Wurde im Baulastenverzeichnis auch nichts eingetragen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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