Hausbau und Verkauf aktuelles Wohneigentum

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N

nordanney

Ertragswertverfahren für fremd vermietete Objekte
Nö.
Nicht bei Sachwertobjekten wie ETW/Einfamilienhaus. Diese werden IMMER nach dem Sachwert bewertet (auch wenn in einem richtigen Gutachten auch der Ertragswert der guten Ordnung halber berechnet wird). Egal ob Vermietung oder Eigennutzung.
 
P

Pinkiponk

Wir haben es anders gemacht bzw. machen es gerade anders. Unser jetziges Einfamilienhaus verkauft, demnächst ziehen wir in eine Mietwohnung und dann bauen wir das neue Haus. Wir wollten sicher sein, dass der Erlös für das alte Haus für die Baukosten des neuen Hauses reicht, außerdem wechseln wir in eine Region mit höherer Lebensqualität und niedrigeren Mieten.
 
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neo-sciliar

außerdem wechseln wir in eine Region mit höherer Lebensqualität und niedrigeren Mieten.
Das nenne ich mal super geschickt eingefädelt

Wir versuchen gerade, zu parallelisieren: Verkauf und Bau. Verkaufserlös ist relativ gut abschätzbar durch unterschiedliche Verfahren. Wir wollen nicht 2 mal umziehen müssen, aber wir bleiben auch in der gleichen Region.
 
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WiFa2801

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Vermieten wollen wir tatsächlich nicht. Wir wollen dann mit unserem jetzigen Haus quasi nichts mehr zu tun haben. Gestern waren Kaufinteressenten hier, die uns noch 1,5 Jahre hier wohnen lassen würden. Muss jetzt nur noch klappen. Man muss schon wirklich Nerven bewahren bei so einer Geschichte. Das potentielle zukünftige Grundstück haben wir gestern besichtigt. Leider zeitgleich mit anderen Interessenten. Der Makler lässt sich momentan auch noch nicht auf eine Reservierung ein, nur auf eine 2. individuelle Besichtigung. Zur Finanzierung des neuen Grundstücks könnte man wohl den bestehenden Kredit aufstocken,wurde uns jetzt gesagt‍
 
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neo-sciliar

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Vermieten wollen wir tatsächlich nicht. Wir wollen dann mit unserem jetzigen Haus quasi nichts mehr zu tun haben. Gestern waren Kaufinteressenten hier, die uns noch 1,5 Jahre hier wohnen lassen würden. Muss jetzt nur noch klappen. Man muss schon wirklich Nerven bewahren bei so einer Geschichte. Das potentielle zukünftige Grundstück haben wir gestern besichtigt. Leider zeitgleich mit anderen Interessenten. Der Makler lässt sich momentan auch noch nicht auf eine Reservierung ein, nur auf eine 2. individuelle Besichtigung. Zur Finanzierung des neuen Grundstücks könnte man wohl den bestehenden Kredit aufstocken,wurde uns jetzt gesagt‍
Wir sind ja in ähnlicher Situation. Ich sehe 2 Möglichkeiten, wenn man einen Kaufinteressentan hat:
a) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung (und somit Besitzübergang) in 18 Monaten
b) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung jetzt, im Notarvertrag ein 18 Monatiges Wohnrecht vereinbaren.
 
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WiFa2801

Wir sind ja in ähnlicher Situation. Ich sehe 2 Möglichkeiten, wenn man einen Kaufinteressentan hat:
a) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung (und somit Besitzübergang) in 18 Monaten
b) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung jetzt, im Notarvertrag ein 18 Monatiges Wohnrecht vereinbaren.
Variante b wäre jetzt unser Weg. Da wir das Geld beim Hausbau dann einsetzen möchten. Das Problem jetzt ist, dass der Makler des Grundstückes eben noch keine klare Aussage macht. Wir können den Interessenten erst zusagen, wenn wir ein Grundstück gefunden haben. Sonst kann es ja noch ewig dauern.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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