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Mottenhausen
Naja, auch hier gilt wieder: was steht in eurem Vertrag? Wir haben den Vertragszusatz: "Bautenstand gilt erst als Erreicht, wenn er vollständig und frei von Mängeln ist" mit reinschreiben lassen. Somit können wir eine Rate gemäß Zahlungsplan zurückhalten bis alles ok ist, wovon wir bisher bereits einmal Gebrauch machen mussten (Dachdecker hatte noch Restarbeiten und kam ewig nicht).Dass man Geld zurückbehält, wenn ein Gewerk nicht mängelfrei ausgeführt ist, ist doch normal.
Wenn euer Vertrag sagt, dass ihr trotz Mängel oder Unvollständigkeit zahlen müsst (was leider in vielen Verträgen so drinnen steht, nur etwas netter und nebulös formuliert), dann gilt auch hier wieder: ihr habt den Vertrag unterschrieben?