BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger

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A

AllThumbs

Hallo Zusammen,

ich habe relativ kurzfristig (vor dem Notartermin in wenigen Wochen) die Meldung von unserem Bauträger bekommen, dass wir bei unserem Bauvorhaben statt Gastherme + Solarthermie auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verbauen könnten. Ursprünglich hatte der Bauträger für alle Häuser in dem Wohngebiet eine Gastherme vorgeschrieben.
Vorteil für mich wäre ganz klar die Kühloption im Sommer sowie die Förderung durch die BAFA (+ ggf. Kontrollierte-Wohnraumlüftung), auch wenn ich den Kasten vor dem Haus natürlich weniger ansprechend finde.

Nun zu den Fragen:
  1. Was gibt es beim Bau mit Bauträger für Besonderheiten? Ich habe normalerweise ja nur einen Preis (zumindest bei uns bisher) und die Einzelpositionen nicht detailiert dargestellt. Es gibt allerdings ein Formular "Bestätigung des Bauträgers" bei der BAFA. Könnte ich zusätzlich eigene Rechnungen einreichen mit Zusatzkosten die sich ggf. noch ergeben?
  2. Auch stellt sich mir die Frage, ob ich den BAFA Antrag vor dem Notartermin oder nur vor Beginn der Heizungsinstallation stellen müsste. Was zählt sozusagen als Vorhabenbeginn?
  3. Wann gibt es normalerweise das ausgefüllte Formular vom Bauträger? Bereits zur Beantragung oder erst nach Fertigstellung? Ich werde die Frage natürlich auch noch einmal direkt dem Bauträger stellen, bin hier aber eher schwammige Antworten gewohnt.

Vielen Dank für eure Erfahrungen!
 
B

Ben-man

Alle Angaben ohne Gewähr weil ich selbst noch in der Ausführung bin aber so habe ich es verstanden:

Besonderheiten? Ich habe normalerweise ja nur einen Preis (zumindest bei uns bisher) und die Einzelpositionen nicht detailiert dargestellt. Es gibt allerdings ein Formular "Bestätigung des Bauträgers" bei der BAFA.
Keine aber er muss nach Fertigstellung deiner Heizanlage bestätigen dass alles wie geplant installiert wurde (oder halt nicht)
Könnte ich zusätzlich eigene Rechnungen einreichen mit Zusatzkosten die sich ggf. noch ergeben?
In der Theorie ja, in der Praxis aber nicht. Wenn die Förderung beantragt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Förderung für dein Vorhaben genehmigt. Das ist dann dein persönlicher Maximalbetrag den du bekommen kannst. Wenn du Leistungen raus nimmst, bekommst du entsprechend weniger Förderung. Wenn aber nachträglich förderfähige Leistungen dazukommen hast du leider Pech.
BAFA Antrag vor dem Notartermin oder nur vor Beginn der Heizungsinstallation stellen müsste. Was zählt sozusagen als Vorhabenbeginn?
Vor Beginn des förderfähigen Vorhabens, sprich: Bestellung der Heizungsanlage
Wann gibt es normalerweise das ausgefüllte Formular vom Bauträger? Bereits zur Beantragung oder erst nach Fertigstellung?
Nachdem alles in Betrieb genommen wurde.
 
A

AllThumbs

Klasse, vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!

Vor Beginn des förderfähigen Vorhabens, sprich: Bestellung der Heizungsanlage
Weißt du man das nachlesen kann? Meine Sorge ist, dass mein Vertragsverhältnis mit dem Bauträger besteht und ich diesen eben schon beim Kaufvertrag "beauftrage".

Nachdem alles in Betrieb genommen wurde.
Hattest du von deinem Bauträger dann vorab eine formlose Mitteilung über die Kosten bekommen, damit du den BAFA-Antrag ausfüllen kannst?

Diesen "Vorteil" nimm bitte nicht so ernst. Wenn Du eine Temperatur wie mit einer Klimaanlage erwartest, dann muss ich Dich leider aus Deinen Träumen reißen. Freu Dich am Ende über 1 oder 2 Grad.
Ich hatte in anderen Beiträgen mal etwas von geschätzten 3-5 Grad gelesen. Ergebnisse wie bei einer Klimaanlage erwarte ich nicht, aber bis zu 5 Grad wären für mich im Sommer Gold wert.
Hinzu kommt, dass ich das "Gebläse" der dezentralen Klimaanlagen nicht wirklich mag. Ob eine zentrale Klima umsetzbar und bezahlbar wäre, bekomme ich vorab aber nicht geklärt und könnte das erst vor Ort mit der zuständigen Sanitärfirma besprechen.

Noch eine Zusatzfrage:
Muss man für die Beantragung bereits Eigentümer im Grundbuch sein? Bei uns muss nach Fertigstellung des Hauses noch eine Privatstraße hergestellt werden und erst danach zahlen wir die letzte Rate und es erfolgt die Grundbuchumschreibung. Das dauert ggf. noch eine Weile. Ich habe dazu nichts gefunden.
 
B

Ben-man

Weißt du man das nachlesen kann?
Was anderes steht weder auf der Webseite noch im Merkblatt. Wenn du sicher sein möchtest: Einfach bei der BAFA anrufen. Die gehen mittlerweile wieder ans Telefon.

Hattest du von deinem Bauträger dann vorab eine formlose Mitteilung über die Kosten bekommen, damit du den BAFA-Antrag ausfüllen kannst?
Wenn dein Bauträger die Förderung nicht für dich beantragt, dann muss er dir die Zahlen der förderfähigen Kosten nennen und du kannst den Antrag absenden. In der Regel sollte er das aber selbst machen. Wenn dann alles erledigt ist muss er der BAFA bestätigen dass alles förderfähig ausgeführt wurde. Entweder gibt er dir einen Schrieb den du bei der BAFA hochlädst oder er macht es selbst.

Ich hatte in anderen Beiträgen mal etwas von geschätzten 3-5 Grad gelesen.
In der Theorie auf dem Papier fürs Marketing. Ich bin froh wenn wir im Sommer -zwei Grad erreichen.
 
A

AllThumbs

Wenn dein Bauträger die Förderung nicht für dich beantragt, dann muss er dir die Zahlen der förderfähigen Kosten nennen und du kannst den Antrag absenden. In der Regel sollte er das aber selbst machen. Wenn dann alles erledigt ist muss er der BAFA bestätigen dass alles förderfähig ausgeführt wurde. Entweder gibt er dir einen Schrieb den du bei der BAFA hochlädst oder er macht es selbst.
Ah ok, Auszahlung erfolgt dann aber trotzdem auf dein Konto oder wurde das bei dir dann bereits im Kaufpreis berücksichtigt und der Bauträger hat die Förderung kassiert?

In der Theorie auf dem Papier fürs Marketing. Ich bin froh wenn wir im Sommer -zwei Grad erreichen.
Würdest du die Kühlfunktion trotzdem noch einmal nehmen?
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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