Wir machen das auch gerade.
Bei uns war es so, dass der Bauträger uns die förderfähigen Kosten auf Nachfrage genau nennen konnte.
Also beim BAFA Antrag nicht nur den Aufpreis angeben zu eurer Vertrags-Heizung, sondern den GU unbedingt nach den vollen förderfähigen Kosten fragen. Da hätte ich fast gepatzt.
Der GU hat uns bisher die Angebote der ausführenden Firmen zugeschickt und auch nochmal ein Angebotsschreiben auf dem die vollen Kosten die wir für die Wärmepumpe an den GU zahlen ersichtlich sind. Nach der Bauabnahme bekommen wir vom GU das "Bestätigung des Bauträgers" - Formblatt ausgefüllt. Kann man auf der Homepage des BAFA runterladen.
Dort wird vom GU bestätigt, dass die Heizung läuft, was die Anlage gekostet hat, und dass wir die Anlage vollständig bezahlt haben.
Vom Installateur haben wir noch die Berechnung der AZ geschickt bekommen.
Die Dokumente werde ich dann bei der BAFA hochladen wenn wir sie alle zusammen haben.
Achtung: Den Antrag auf Förderung musst du unbedingt bei der BAFA stellen bevor ihr mit der Maßnahme beginnt. Also bevor der Auftrag vergeben wurde.
Da es dazu immer mal wieder unterschiedliche Interpretationen gibt: Das heißt nicht notwendigerweise bevor du den Bauvertrag mit dem GU geschlossen hast. Im BAFA Formular steht unmissverständlich: "Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem Fachunternehmer. "
Hoffe das hilft dir weiter. LG