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BauenMS
Hallo,
im von uns gekauften Haus wurde von den Vorbesitzern vor ca. 30 Jahren der vorhandene und genehmigte Dachstuhl der Garage ausgebaut zu einer kleinen Einliegerwohnung für eines der damals jugendlichen Kinder. Ein Bett, eine Kochnische und eine kleine Nasszelle sind dort - das ganze ist nicht genehmigt. Es gibt auch eine Dachgaube, die vermutlich auch nicht genehmigt ist (muss sie das?)
Die Garage grenzt direkt an die Garage des Nachbarn und ist somit Grenzbebauung.
Kann das jemand einschätzen hier? Und falls nicht, wer könnte uns hierzu beraten?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
im von uns gekauften Haus wurde von den Vorbesitzern vor ca. 30 Jahren der vorhandene und genehmigte Dachstuhl der Garage ausgebaut zu einer kleinen Einliegerwohnung für eines der damals jugendlichen Kinder. Ein Bett, eine Kochnische und eine kleine Nasszelle sind dort - das ganze ist nicht genehmigt. Es gibt auch eine Dachgaube, die vermutlich auch nicht genehmigt ist (muss sie das?)
Die Garage grenzt direkt an die Garage des Nachbarn und ist somit Grenzbebauung.
- Bestehen Chancen auf nachträgliche Genehmigung (NRW, kein Bebauungsplan)
- so wie es ist
- als Hobbyraum nach Rückbau von Nasszelle und Kochnische
- Falls nein:
- Könnte man jederzeit von Nachbarn verpfiffen werden?
- Falls ja:
- Macht es einen Unterschied, ob man dieses Zimmer nutzt oder den Zugang dichtgemacht hat?
- Müsste man möglicherweise Bussgeld zahlen oder "einfach nur" rückbauen?
- Wenn man für energetische Sanierungen Fördergelder beantragt, besteht das Risiko, dass jemand diesen Ausbau melden muss?
- Wie siehts versicherungstechnisch aus, wenn das Haus abbrennt bspw... könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern?
Kann das jemand einschätzen hier? Und falls nicht, wer könnte uns hierzu beraten?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen