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Escroda
Nicht unbedingt. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Bauherr, dessen Freisteller wegen grober Fehler völlig zurecht abgewiesen wurde, aufgrund seiner Beschwerde die Baugenehmigung nach Eingabe der korrigierten Bauvorlagen innerhalb von einem Tag (!) abholen konnte.Das kann man bestimmt schon prophezeien.
Dazu muss man sagen, dass das Verständnis vom amtlichen Lageplan republikweit sehr unterschiedlich ist. In RP z.B. versteht man darunter einfach den Auszug aus der Liegenschaftskarte, BB unterscheidet zwischen qualifiziert und einfach.quer durch die Republik
..., weil es für Planer und Prüfer einfach bequemer ist. Die, die es besser wissen müssten, haben gar kein Interesse daran, den Bauherrn aufzuklären. Welcher Bauherr hat die Vermessungsleistungen überhaupt auf dem Schirm und macht sich die Mühe, Angebote einzuholen, wenn sich der Planer um alles kümmert. Hier sind die Vermesser natürlich gefragt, die Leistungen anzubieten, die für das jeweilige Bauvorhaben erforderlich sind. Die TE hat allerdings konkret den amtlichen Lageplan angefragt, der dann natürlich auch nur angeboten wird - jedenfalls von denen, die beides dürfen.Ich glaube eher, dass 99,9% einfach den amtlichen machen lassen
Au ja, das interessiert mich!Ich werde aber mal bei meinem Kontakt im Katasteramt nachfragen, ob man bei denen eine andere Auskunft als "Wissen wir nicht." bekommen würde.