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Der Planvorlageberechtigte soll den Mangel heilen, d.h. Wiedereinsetzung in den Stand vor dem Genehmigungsentscheid bitten und in der neu eingereichten Eingabe das Haus ordentlich ins Baufenster stellen. Das hat der zu können - Architektenhonorare haben ihre Höhe auch wegen der Berufshaftpflicht. Wenn der jetzt einen Fehler macht und die Heilung als neuer Antrag mit neuem Eingangsdatum behandelt wird und Euch das Baukindergeld flöten geht, dann würde der die auch in Anspruch nehmen müssen. Schau´ auf die Rechtsfolgenbelehrung / Widerspruchsfrist und heirate erst, danach fragst Du einen Anwalt mit Kenntnissen in Baurecht.