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pagoni2020
Es gibt NICHTS, was bei uns nicht geregelt ist- , dieses hier im Baugesetztbuch §126 Baugesetzbuch mit dem Hinweis, dass landersrechtliche Vorschriften dies spezialisietren können, meist sogar bußgeldbewährtBei uns glaube ich gibt es keine Vorschrift. Vor dem letzten Rettungswagen hatte ich mich fast geworfen. Der kam so den Berg runtergerasst. Die hatten sogar das HVO Auto übersehen.
Es leuchtet schon ein, dass eine gut sichtbare Hausnummer hilfreich ist.
Unsere ist aus schwarzem Metall.
HVO kommt direkt aus dem Ort die brauchen die Nummer nicht.
Natürlich hat solch eine kleine Nebensbestimmung nicht jede Gemeinde auf dem Schirm aber sobald Du nachforschst wirst Du es irgendwann finden, genauso wie das Kartoffelversackungsgestz bund die Weinbergschneckenverordnung.
Natürlich wirds man das nahezu niemals brauchen aber vlt. hilft es eben doch einmal und wenn es das ist, das das Nachbargebäude durch meine Hausnummer schneller gefunden werden kann odewr saich ein Lieferdienst(/Pflegedienst etc. darüber freut, eine bessere Orientierung in der Straße zu finden.
Es geht alleine um den (möglichen) Zweck der schnelleren Orientierung und daher würde ich es mit oder ohne Gesetz so machen alleine schon aus meinen eigenen Erlebnissen heraus, mit oder ohne Schnickschnack, völlig wurscht.
Außerdem kann es ja für die Hausbesitzer selbst auch mal hilfreich sein, wenn sie nachts bedudelt nach Hause kommen und alle Häuer nahezu gleich aussehen im Wohngebiet.
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