Falls noch eine Rechnung kommt rechnen wir die aufgenommenen Mängel gegen und wenn nicht dann auch gut.
Auch einem Unternehmen in Insolvenz stehen noch Rechte zu, Mängel zu beseitigen, ehe der Kunde die Rechnung mindert. Wenn das Unternehmen insolvent ist, wird es auch ein Verfahren geben - es sei denn, der klassische Fremdantragsteller Krankenkasse wurde befriedigt und andere Gläubiger pennen. Ein Insolvenzverwalter macht keine Aufrechnung z.B. "1.000 Euro Rechnung minus 100 Euro Mängel gleich 900 Euro Rechnung" sondern "1.000 Euro Rechnung jetzt bezahlen, 100 Euro Forderung haben, ewig warten, Kassensturz ergibt 300.000 Euro Schulden, davon 100 an Dich, dem gegenüber stehen träumen wir positiv 25.000 Euro nach Abzug des Verwalterhonorars etcetera": dann bekommst Du von diesen 25.000 Deine 100/30000 gleich Acht Euro dreiunddreißig. Damit hast Du das Porto für den Schreibkram im Zusammenhang mit Deinem Minderungsversuch wieder drin :-(