Ok, thx. Ich habe jetzt mal bei der Fa Dämmstoffkönig angefragt. Folgende Rückmeldung der Firma:
die Platten für 14,85€ standen eine Weile draußen, siehe Beschreibung
Die Platten für 15,78€ haben z.B. keine Nut und Feder, und haben kleinere Fehler.
Da beide Platten beidseitig Alukaschiert, benötigen Sie keine Dampfbremsfolie zusätzlich.
Dann würde ich eher die PUR Hartschaumplatten beidseitig Aluminium Kaschiert WLG 023 für 15,78 EUR nehmen. Dann müsste ich nur noch bei der Firma anfragen, ob sie mir die Rechnung mit Betreff zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder ähnliches ausstellen? Und ist es ein Problem, wenn die Platten keine Nut und Feder haben?
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Ich habe für den Fenstertausch in der OG Wohnung sowieso die Zusage des KFW430 Einzelmaßnahmen Programms, auch das KFW431 Programm schon. D.h. ich könnte jetzt nachträglich versuchen die Dämmung der obersten Geschossdecke auch über das 430 Programm fördern zu lassen? Muss ich dafür den Antrag nochmal abändern, da ich das Häkchen da leider nicht gesetzt habe :-(
Allerdings steht im Antrag bei Wärmedämmung von Geschossdecken unter
Punkt 3.1 Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen: U-Wert <= 0,14 W/(m2K)*
Punkt 3.2 Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen: U-Wert <= 0,25 W/(m2K)*
Welcher Punkt ist denn zutreffend? Wenn Punkt 3.1, dann würde ich zur Förderfähigkeit ja U-Wert 0,14 benötigen. Erreiche ich den Wert denn mit den o.g. Platten?
thx euch für die tolle Hilfe.
LG
Chippy