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TobSte20
Hallo zusammen,
unser Haus hat einen Keller mit weißer Wanne bekommen. Der Grundwasserspiegel auf unserem Grundstück ist sehr hoch, daher war das notwendig. Wir bauen mit einem GU.
Nach Fertigstellung des Kellers haben wir einen Gutachter beauftragt die Bausauführung zu bewerten. Unser Gutachter hat in seinem Bericht beanstandet, dass die Perimeterdämmung nur teilweise verdübelt wurde, dies gem. entsprechenden DIN Normen jedoch durchgängig erfolgen muss.
Wir haben den Bereicht umgehend an unseren GU geschickt und mehrfach eingefordert die Dämmung entsprechend zu verdübeln. Unser GU hat dies jedoch komplett ignoriert und stattdessen verfüllt.
Daraus ergen sich für mich nun folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen und Folgen kann die fehlende Verdübelung haben?
- Wie groß ist der Aufwand diese Verdübelung nachzuholen, kann dies überhaupt erfolgen? Für den Bau des Kellers waren Spundwände notwendig um das Grundwasser fern zu halten, diese sind nun natürlich nicht mehr da
- Wie gehen wir mit unserem GU in diesem Fall am besten um? Es wurden schließlich gänge Normen ignoriert und wir haben rechtzeitig auf den Mangel hingewiesen (noch bevor verfüllt wurde)
Danke für Eure Erfahrungen und Einschätzung
unser Haus hat einen Keller mit weißer Wanne bekommen. Der Grundwasserspiegel auf unserem Grundstück ist sehr hoch, daher war das notwendig. Wir bauen mit einem GU.
Nach Fertigstellung des Kellers haben wir einen Gutachter beauftragt die Bausauführung zu bewerten. Unser Gutachter hat in seinem Bericht beanstandet, dass die Perimeterdämmung nur teilweise verdübelt wurde, dies gem. entsprechenden DIN Normen jedoch durchgängig erfolgen muss.
Wir haben den Bereicht umgehend an unseren GU geschickt und mehrfach eingefordert die Dämmung entsprechend zu verdübeln. Unser GU hat dies jedoch komplett ignoriert und stattdessen verfüllt.
Daraus ergen sich für mich nun folgende Fragen:
- Welche Auswirkungen und Folgen kann die fehlende Verdübelung haben?
- Wie groß ist der Aufwand diese Verdübelung nachzuholen, kann dies überhaupt erfolgen? Für den Bau des Kellers waren Spundwände notwendig um das Grundwasser fern zu halten, diese sind nun natürlich nicht mehr da
- Wie gehen wir mit unserem GU in diesem Fall am besten um? Es wurden schließlich gänge Normen ignoriert und wir haben rechtzeitig auf den Mangel hingewiesen (noch bevor verfüllt wurde)
Danke für Eure Erfahrungen und Einschätzung