Der Notar "soll" ja eigentlich ein neutraler Vermittler sein, der die Interessen zwischen Verkäufer und Käufer abwägt. Rechtlich darf daher ja auch der Käufer entscheiden, bei welchem Notar beurkundet wird. Bei Verkäufen von der Gemeinde ist das halt so eine Sache, da normalerweise eben der Notar in dessen Amtsbezirk liegt, die Beurkundung übernimmt. Je nachdem wie gut der mit der Gemeinde vernetzt ist, können da schon kleinere Vorteile für die Gemeinde im Vertrag stehen, grob zu Lasten des Käufers kann sich die Gemeinde in dem die zukünftigen Wähler (Neubaugebiet) ja wohnen werden aber auch nicht erlauben.
Aber - die Frage ist ja, was ist die Alternative. Wenn die Gemeinde keine Änderungen im Vertrag will, dann wird halt an einen anderen Verkauft. Habt ihr die freie Auswahl an Grundstücken, von der Gemeinde, von Privat, von ... , dann kann ein Anwalt den Vertrag prüfen und wenn etwas vom Nachteil für euch drin steht kauft ihr ein anderes Grundstück. Habt ihr die Wahl nicht, würde ich mir das Geld für den Anwalt sowieso sparen.
Wenn ihr euch aber über gewisse Inhalte unsicher seid, Erklärungen zum Vertrag braucht, dann macht vor der Beurkundung einen Termin beim Notar (üblicherweise findet der nicht mit dem Notar selbst, sondern mit seinem Inspektor/Amtmann statt) und lasst es euch erklären. Das ist im Preis der Urkunde inbegriffen. Und auf die Frage "gibt es Nachteile für mich in diesem Vertrag" wird dann normalerweise auch richtig (weil Haftungsfrage und Neutralitätsgebot) geantwortet.
(Ich schreibe hier ausdrücklich nur zu Vollnotariaten, wie z.B. in Bayern/Sachsen. Zu möglichen Interessenkonflikten bei Anwaltsnotariaten hab ich keine Informationen)