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Michlhausbauaa
Erklär mir das mal bitte genauer.Das, was der "Otto Normal" als erschlossen ansieht, muss nicht zwangsläufig rechtlich erschlossen sein. Des Weiteren gibt es im Beitragsrecht die Unterscheidung zwischen der sachlichen Beitragspflicht und der persönlichen. Dazwischen kann auch mal ein-vier Jahr rechnen in einer Behörde liegen. Von daher die Frage: Gibt es einen Ablösevertrag über die Erschließungskosten? Oder kommt in ein paar Jahren die Überraschungs-Rechnung über Beiträge nach dem §§127 ff Baugesetzbuch?