@tomtom79
Wirklich viel gibt es nicht zu berichten. Der Nachbar hatte seinen Widerspruch zur Einstweilligen zurückgezogen und eigentlich sollte es bereits seit Ende Oktober ein Urteil geben - das Gericht lässt sich aber Zeit.
Zwischenzeitlich hat er nun einen neuen Bauantrag eingericht, bei dem er nun fünf cm über unserem Fundament bleibt - Gesamttiefe 2,55m inkl. Bodenplatte. Rohbauinnenhöhe beim Keller liegt dann bei 2,10m. Der Rest bleibt gleich.
Wir werden hierzu allerdings auch noch diverse Fragen haben, da er lt. Bauantrag eine Kellerbodenplatte von 25cm plant. Allerdings sollte darunter ja noch eine 15cm Schotterschicht, so dass er dann wieder tiefer wäre. Der Kontakt ist vollkommen zum erliegen gekommen.
Allerdings hat nun das
Viebrockhaus ein Thema mit ihm, da er ja nun ein Streifenfundament benötigt, da er nun höher wie deren Keller baut. Ebenfalls hat er bereits erliche cm tiefer ausgehoben, so dass er nun wieder Material einbringen muss - ein Affentheater.
Allerdings hat sich wohl nun der Bauamtsleiter eingeschaltet, da unsere Nachbarn Widerspruch gegen den Bauantrag eingereicht haben - mal schauen wie die Posse so weiter geht.